Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 06.11.2020 auf vorübergehende Änderung des Linienweges/Fahrplans der Linien X11, 10, X22, 162, 261, 263, 618 und 762
Letzte Beratung: 03.12.2020 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 7.20
Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.
Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.
- Anschreiben der BVM, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr
(nicht-öffentlich)
- Fahrplanänderung des Antragstellers (nicht-öffentlich)
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.