21-2436

Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) nach § 42, 42a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Antrag vom 06.11.2020 auf vorübergehende Änderung des Linienweges/Fahrplans der Linien X11, 10, X22, 162, 261, 263, 618 und 762

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.12.2020
Sachverhalt

 

Seitens W/MR bestehen keine Bedenken.

Einzelheiten sind den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

 

-          Anschreiben der BVM, Rechtsamt, Verkehrsgewerbeaufsicht, Omnibusverkehr
(nicht-öffentlich)

-          Fahrplanänderung des Antragstellers (nicht-öffentlich)