Lebenserhaltende Defibrillatoren für Wandsbek: neue Standorte einrichten und Aufklärung verbessern Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.11.2022 (Drs. 21-6090)
Letzte Beratung: 11.12.2023 Ausschuss für Soziales Ö 7.4
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit der Hochbahn zu prüfen,
1. wie hoch die investiven Kosten für die Aufstellung eines Outdoor-geeigneten AEDs inkl. Beschilderung auf dem Wandsbeker Marktplatz, z.B. unter dem Schutzdach des U-Bahnaufzugs im Bereich der Fahrkartenautomaten oder am Rand der Platzfläche nahe dem Übergang zum Einkaufszentrum Quarree, sind.
2. ob die Wartung dieser Geräte von derselben Dienststelle wie bei den Geräten im Bezirksamt übernommen werden kann und welche Kosten dafür anfallen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, den Hamburger Sportbund um Auskunft zu bitten,
a. ob Wandsbeker Sportvereine AED besitzen und sie bitten, vorhandene Defibrillatoren in die HAMBURG-SCHOCKT-Karte
(https://www.hamburg-schockt.de/defistandorte/karte/) einzutragen, sollte dies bisher nicht geschehen sein.
b. ob Wandsbeker Sportvereine darüber hinaus Interesse an der Beschaffung weiterer AED haben.
c. welche Fördermöglichkeiten für die Beschaffung von AED für Sportvereine bestehen.
3. Die Verwaltung wird gebeten, unter Einbeziehung der HAG (Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung) e.V. im Sinne einer Standortanalyse für integrierte kommunale Strategien, die Bedarfe an AEDs zu überprüfen und dabei ggf. die Erkenntnisse aus Bergedorf zu nutzen.
4. Die Verwaltung wird gebeten, sich für eine hamburgweite öffentliche Kampagne über die Anwendung von AED in Zusammenarbeit mit Hamburger Hilfsorganisationen voranzutreiben, z.B. unter Einbeziehung des Vereins "Herzretter - Ich kann Leben retten e.V." (herzretter.de; Hamburger Team)
5. Über die Ergebnisse soll zeitnah im Ausschuss für Soziales berichtet werden.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die Hamburger Hochbahn AG verfügt bislang über keine automatisierten externen Defibrillatoren (AED), sodass weder Informationen zur Höhe der investiven Kosten und Wartungskosten noch Verbindungen zu möglichen Firmen, die eine Wartung übernehmen würden, vorliegen.
Die oben genannten Flächen könnten für eine Aufstellung von AEDs grundsätzlich geeignet sein. Dies gilt jedoch gleichermaßen für andere Flächen vor Ort, außerhalb des U-Bahn-Umfelds, die zudem an ein bereits bestehendes System zur Aufstellung, Wartung und Überwachung von AEDs angeknüpft werden könnten.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1.2:
Dies ist mit Fehlanzeige zu beantworten. Das Bezirksamt nimmt die Wartung der AEDs in den Gebäuden nicht selbst vor. Diese erfolgt über externe Dienstleister und wird entsprechend beauftragt oder erfolgt durch die Vermieter. Die hierfür erforderlichen Mittel sind den Gebäuden zugeordnet. Für den öffentlichen Raum besteht keine Zuständigkeit in diesem Kontext und es stehen keine Mittel zur Verfügung.
Zu 2.:
Die Verwaltung hatte im AS am 19.09.2022 zur Drs. 21-5765.1 mitgeteilt, dass für den Betrieb von Defibrillatoren auf Sportanlagen durch den Bezirk Harburg als Federführer zusammen mit der Justizbehörde eine Rahmenvereinbarung entwickelt und ausgeschrieben werden soll. Harburg hat hierzu mitgeteilt, dass die erste Ausschreibung aus formalen Gründen nicht erfolgreich war und wiederholt werden müsse. Eine erneute Ausschreibung befindet sich aktuell (Stand 10.10.2023) in der Vorbereitung.
Zu 3.:
Zu der Ziffer 3 konnte bisher keine Umsetzung erfolgen. Im weiteren Verlauf wird durch die zuständige Fachabteilung geprüft, ob durch eine Standortanalyse für integrierte kommunale Strategien die Bedarfe an AEDs ermittelt werden können.
Zu 4.:
Bezirksübergreifend findet am 08.11.2023 ein Onlinevortrag der Deutschen Herzstiftung mit dem Motto „Herzkrank? Schütze Dich vor dem Herzstillstand!“ statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird der Zweck und praktische Einsatz von AEDs demonstriert. Es wird geprüft, inwieweit eine Ausweitung dieser Zusammenarbeit möglich ist.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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