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Lärmschutzwand am Höltigbaum - wann folgt die Umsetzung? Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 25.03.2026 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.3

Sachverhalt

Bereits im Dezember 2024 beantragte die CDU-Fraktion mit Drs. 22/1035 die Instandsetzung der Lärmschutzwand am Höltigbaum. Mit Beschluss der Bezirksversammlung erfolgte im Februar 2025 die Zusicherung des Bezirksamtes über die Kontaktaufnahme mit dem Verantwortlichen und Prüfung einer Instandsetzung. Sichtbare Veränderungen jedoch hat es bisher nicht gegeben und das, obwohl sich der Zustand weiterhin verschlechtert hat.

Die hölzerne Lärmschutzwand entlang der Straße Höltigbaum (rechter Fahrbahnrand in Fahrtrichtung Sieker Landstraße) weist gegenwärtig erhebliche bauliche Mängel auf. An mehreren Abschnitten ist die Konstruktion defekt und in ihrer Standfestigkeit massiv beeinträchtigt (Bildanhänge).

rmschutzwände an dieser exponierten Hauptverkehrsstraße erfüllen essenzielle Funktionen: sie dienen dem aktiven Lärmschutz für die angrenzende Wohnbebauung, minimieren die Belastung durch Scheinwerferlicht bei Dunkelheit und fungieren als bauliche Barriere gegen Immissionen.

Der aktuelle Verfall der benannten Anlage stellt jedoch zunehmend ein Sicherheitsrisiko dar. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht muss verhindert werden, dass instabile Zaunelemente bei Starkwetterereignissen auf die Fahrbahn oder den Gehweg stürzen und somit Verkehrsteilnehmer gefährden. Zudem beeinträchtigt der marode Zustand das Ortsbild am Höltigbaum, der mit einer der zentralen Hauptzufahrtsstraßen nach Hamburg eine wichtige Visitenkarte für den Stadtteil Rahlstedt darstellt.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, den BV-Beschluss der Drs. 22/1035 nachhaltig zu prüfen und mit folgenden Maßnahmen zu begleiten:

  1. Zustandsprüfung und Sofortmaßnahmen: Der bauliche Zustand der Lärmschutzwand am Höltigbaum ist umgehend fachgutachterlich zu prüfen. Defekte und instabile Elemente sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zeitnah instand zu setzen oder auszutauschen.
  2. Prüfung nachhaltiger Alternativen: Es ist zu prüfen, ob im Zuge einer umfassenden Sanierung eine Umrüstung auf langlebigere Materialien (z.B. moderne Absorptionssysteme) oder begrünte Wandsysteme möglich ist. Ziel soll es sein, die Klimaresilienz zu fördern und künftige Instandhaltungsaufwendungen durch witterungsbeständigere Lösungen zu senken.

Der Regionalausschuss Rahlstedt ist über das Ergebnis der Prüfung sowie den Zeitplan der Umsetzung zeitnah zu informieren.

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Fotos und Kartenauszug

Lokalisation Beta
Naturschutzgebiet Höltigbaum Höltigbaum Sieker Landstraße

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