22-0658

Lärmschutzwand am Höltigbaum erneuern Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 04.12.2024 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 5.6

Sachverhalt

 

Mit der Baumaßnahme aus dem Jahre 2017 wurde damals die Fahrbahndecke des Höltigbaums auf dem Abschnitt zwischen Eichberg und der Siekerlandstraße erneuert. Hierbei wurde auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages in der Baugenehmigung vom 26. Mai 2000 eine Forderung nach Lärmschutz aufgestellt, beantragt und genehmigt (siehe auch Bürgerschafts-Drucksache 21/9285 aus 06/17).

 

Diese Lärmschutzwand beginnt an vielen Stellen zu zerfallen und kann somit offensichtlich ihren Zweck nicht mehr erfüllen.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten zu prüfen, inwiefern der Vertrag aus Mai 2000 noch Gültigkeit hat.
  2. Bei gültigem Vertrag werden die Verwaltung und zuständige Fachbehörde gebeten eine Instandsetzung durch den im Vertrag benannten Verantwortlichen vornehmen zu lassen.

 

Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah über das Ergebnis zu informieren.

 

 

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