Kontakt zum Eigentümer des EKZ Steilshoop Kleine Anfrage vom 11.08.2016
Das Einkaufszentrum (EKZ) Steilshoop ist das Zentrum von Neu-Steilshoop und wurde als zentrale Anlaufstelle des Steilshooper Lebens geplant. Es sollte die Steilshooper Bürgerinnen und Bürger zusammenführen. Mittlerweile verkommt das EKZ zusehends und kann durchaus als Schandfleck von Steilshoop angesehen werden. Leerstand, soweit das Auge reicht und Nachmieter scheinen nicht in Sicht zu sein.
Dieser Zustand widerspricht den Bemühungen das Zentrum von Steilshoop im Rahmen des RISE-Programms aufzuwerten. Eine zeitnahe Aufwertung ist derzeit nicht erkennbar. Und dass obwohl im Endbericht zur Rahmenplanung Steilshoop Nord, aus dem Jahr 2013, angekündigt wurde, dass der Eigentümer eine Umgestaltung mit neuen Zugangsmöglichkeiten für außenliegende Geschäfte sowie einen zusätzlichen Eingang plant.
Seit Jahren schon versuchen die Politik und die örtlichen Institutionen eine Verbesserung zu erreichen. Alle Versuche blieben leider ergebnislos.
In Anbetracht der Tatsache, dass es sich hierbei um eine Immobilie in Privateigentum handelt, sind die Möglichkeiten der Einflussnahme für die Politik gering. Dennoch muss der jetzige Zustand des EKZ aufgewertet werden.
Aus diesem Grund sollten alle Möglichkeiten mit dem Eigentümer in Verhandlung zu treten und endlich eine Verbesserung zu erzielen ausgeschöpft werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Vorbemerkung:
Am 12. Mai 2016 fand zwischen dem Dezernenten für Wirtschaft, Bauen und Umwelt, einem Vertreter des Fachamtes Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) und einem Vertreter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL) ein Gespräch über die Entwicklung des EKZ mit einem vom Eigentümer des EKZ beauftragten Architekturbüros statt. Gegenstand des Gesprächs waren Erweiterungsabsichten des Eigentümers.
Auf der Grundlage dieses Termins wurde am 19. Juli 2016 ein Vorbescheidsantrag eingereicht.
Darüber hinaus gab es in den letzten 5 Jahren Kontakte auf unterschiedlichen Ebenen zwischen dem Bezirksamt und dem EKZ Steilshoop.
So hat es im Rahmen der Vorbereitung und der Umsetzung des Innovationsquartiers „HID Steilshoop“ im dafür vom Aufgabenträger des Innovationsquartiers eingerichteten Lenkungsausschuss einen regelmäßigen Austausch mit verschiedenen Vertretern des EKZ Steilshoop gegeben. Von Seiten des Bezirksamts sind ein Vertreter des Fachamtes Sozialraummanagement (SR) und der Referent für Wirtschaftsförderung ständige Mitglieder des Lenkungsausschusses. Des Weiteren hat es insbesondere über die Gestaltung der öffentlichen Räume im Umfeld des EKZ eine Vielzahl von Gesprächen zum Innovationsquartier mit dem Eigentümer des EKZ Steilshoop, seinen Mitarbeitern, seinem Architekten und Rechtsvertreter gegeben. Von Seiten des Bezirksamts haben an diesen Gesprächen Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung und der Abteilung Management des öffentlichen Raumes (MR) teilgenommen.
Ergänzend zur Vorbemerkung antwortet das Bezirksamt wie folgt (23.08.2016):
1.) Wer ist der derzeitige Eigentümer der Immobilie?
Derzeitiger Eigentümer ist die Fortuna Immobilien-Management, City-Center Steilshoop GmbH & Co.KG.
2.) Seit wann ist die Immobilie im Besitz des Eigentümers?
Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.
3.) Wer verwaltet die Immobilie?
Nach Kenntnis des Bezirksamtes das Centermanagement.
4.) Wann hat das Bezirksamt Wandsbek in den letzten 5 Jahren den Eigentümer des EKZ Steilshoop kontaktiert?
Siehe Vorbemerkung.
a) Sollte kein Kontakt zum Eigentümer aufgenommen worden sein: Warum wurde kein Kontakt zum Eigentümer aufgenommen?
Entfällt.
5.) Wer hat den Gesprächen seitens des Bezirksamtes und seitens des Eigentümers teilgenommen?
Siehe Vorbemerkung.
6.) Was war Gegenstand der Gespräche?
Siehe Vorbemerkung.
7.) Welche Ergebnisse wurden bei den Gesprächen konkret erzielt?
Siehe Vorbemerkung und zu 8.
8.) Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt Wandsbek, um dem nicht hinzunehmenden IST-Zustand des EKZ Steilshoop zu verbessern?
Das EKZ steht im Privateigentum (siehe zu 1.). Es obliegt der Verantwortung des Eigentümers, ggf. notwendige Maßnahmen zu ergreifen.
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