Initiative des Bezirksamtes Wandsbek bezüglich des Einkaufszentrums Steilshoop Kleine Anfrage der CDU
Das Einkaufszentrum (EKZ) Steilshoop ist das Zentrum von Neu-Steilshoop und wurde als zentrale Anlaufstelle des Steilshooper Lebens geplant. Es sollte die Steilshooper Bürgerinnen und Bürger zusammenführen. Mittlerweile verkommt das EKZ zusehends und kann durchaus als Schandfleck von Steilshoop angesehen werden. Leerstand, soweit das Auge reicht und Nachmieter scheinen nicht in Sicht zu sein.
Dieser Zustand widerspricht den Bemühungen, das Zentrum von Steilshoop im Rahmen des RISE-Programms aufzuwerten. Eine zeitnahe Aufwertung ist derzeit nicht erkennbar. Und dass obwohl im Endbericht zur Rahmenplanung Steilshoop Nord, aus dem Jahr 2013, angekündigt wurde, dass der Eigentümer eine Umgestaltung mit neuen Zugangsmöglichkeiten für außenliegende Geschäfte sowie einen zusätzlichen Eingang plant.
Seit Jahren schon versuchen die Politik und die örtlichen Institutionen eine Verbesserung zu erreichen. Alle Versuche blieben leider ergebnislos.
In Anbetracht der Tatsache, dass es sich hierbei um eine Immobilie in Privateigentum handelt, sind die Möglichkeiten der Einflussnahme für die Politik gering. Dennoch muss der jetzige Zustand des EKZ aufgewertet werden.
Aus diesem Grund sollten alle Möglichkeiten mit dem Eigentümer in Verhandlung zu treten und endlich eine Verbesserung zu erzielen ausgeschöpft werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Vorbemerkung: Eigentümerin des EKZ Steilshoop ist eine GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg.
Vor diesem Hintergrund antwortet das Bezirksamt wie folgt: 10.07.2017
1.) Wann hat das Bezirksamt Wandsbek im letzten Jahr den Eigentümer des EKZ Steilshoop kontaktiert?
- Gespräch am 12. Mai 2016;
- Schriftverkehr und Telefonate im Winter 2016 und Frühjahr 2017;
- Persönliches Abstimmungsgespräch am 19. Januar 2017;
- Schriftverkehr im Januar und Februar 2017;
- Beratungsgespräch am 15. Februar 2017;
- Ortstermin am 29. März 2017;
- Gespräch am 6. Juli 2017;
2.) Wer hat den Gesprächen seitens des Bezirksamtes und seitens des Eigentümers teilgenommen?
Kommuniziert wurde durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes Integrierte Stadtteilentwicklung (SR), des Fachamtes Management des öffentlichen Raums (MR) – Abteilung Straßen, des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL) – Abteilung übergeordnete Planung – und des Fachamtes für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) – Abteilungen Wirtschaftsförderung und Bauprüfung – mit Vertreterinnen und Vertretern der Eigentümerin sowie Mieterinnen und Mietern derselben.
3.) Was war Gegenstand der Gespräche?
Die Kommunikation erfolgte zu unterschiedlichen Themen:
- zur Kontaktaufnahme zu Vertreterinnen und Vertretern der Eigentümerin des EKZ Steilshoop;
- zum Bauablauf sowie zur Verkehrsführung in Abhängigkeit der Erreichbarkeit und Belieferung des EKZ Steilshoop während der öffentlichen Maßnahme Schreyerring;
- zum „Letter of Intent“ und Öffentlich-rechtlichen-Vertrag zur Umgestaltung der Nebenflächen des EKZ;
- zur temporären Verlegung der beiden Verkaufswagen während der 1. Bauphase aus dem Schreyerring Nord in die Gründgensstraße;
- zur Erweiterung und Verbesserung der Verkaufssituation eines Einzelhändlers;
- zur Verbesserung der Einkaufssituation und Attraktivitätssteigerung des EKZ;
- zu Möglichkeiten baulicher Veränderungen.
4.) Welche Ergebnisse wurden bei den Gesprächen konkret erzielt?
Hinsichtlich der öffentlichen Baumaßnahme nördlicher Schreyerring sowie der Arbeiten an den Nebenflächen des EKZ wurde Einvernehmen über die Ausführung erzielt.
Zu den anderen Themenfeldern wurden Perspektiven beleuchtet und, wo möglich, Empfehlungen ausgesprochen.
5.) Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt Wandsbek, um dem nicht hinzunehmenden IST-Zustand des EKZ Steilshoop zu verbessern?
Wie dargestellt, befindet sich das EKZ Steilshoop in Privateigentum. Eine direkte Einflussnahme der Verwaltung auf kaufmännische Entscheidungen der Eigentümerin ist daher nicht möglich.
Das Bezirksamt Wandsbek steht der Eigentümerin weiterhin als Ansprechpartner beratend, sowohl für Fragen der Nutzungsverbesserungen als auch hinsichtlich baulicher Veränderungen, zur Verfügung.
Das Bezirksamt beginnt 2017 mit umfangreichen Baumaßnahmen auf der Nordseite des Schreyerrings. Von der Aufwertung des öffentlichen Raumes zum Eingangsbereich des EKZ Steilshoop erhofft sich das Bezirksamt auch einen Impuls zur Attraktivitätssteigerung des EKZ selber.
6.) Welche Maßnahmen hat der Eigentümer ergriffen bzw. geplant um das EKZ Steilshoop aufzuwerten?
Die Eigentümerin hat einen Vorbescheidsantrag zur baulichen Veränderung des EKZ gestellt.
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