IST-Zustand des Einkaufszentrums Steilshoop verbessern! - Ergebnisse? Kleine Anfrage vom 11.07.2019
Mit Drucksache 20-4542 (Regionalausschuss vom 06.07.2017) wurde auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, dass ein runder Tisch zum EKZ Steilshoop einzurichten sei. Es sollten die Möglichkeiten diskutiert werden, um den IST-Zustand des EKZ Steilshoop zu verbessern. Fraglich ist, ob die mit dem Eigentümer verabredeten Maßnahmen umgesetzt worden sind. Beispielsweise wollte/sollte der Eigentümer ein Revitalisierungskonzept vorlegen.
Mit Drucksache 20-6195 teilt das Bezirksamt mit, dass der Bezirk in ständigem Kontakt mit dem Eigentümer bzw. dessen Sachverständigem ist. Die gemeldeten Mängel wurden teilweise behoben und sind zu geringfügig für eine Mietminderung.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 18.07.2019
1.) Fanden zwischen dem Eigentümer vom EKZ Steilshoop und dem Bezirksamt Wandsbek neben den o.g. weitere Termine statt?
Zuletzt fand am 11. November 2018 ein Termin zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes und Vertreterinnen und Vertretern des Eigentümers statt. Neben bauordnungsrechtlichen Fragen wurden allgemeine Entwicklungstendenzen und Möglichkeiten erörtert. Darüber hinaus hatte der Termin kein weiteres Ergebnis.
Siehe Antwort 1a.
2.) Hat der Eigentümer bereits ein Revitalisierungskonzept für das EKZ Steilshoop vorgelegt?
Nein.
3.) Hat der Eigentümer seit dem 15. August 2018 beim Bezirksamt Anträge oder Unterlagen eingereicht?
Der Eigentümer hat seit dem 15.08.2018 mehrere baurechtliche Anträge eingereicht:
16.08.2018 Nutzungsänderung einer Ladenfläche in einen Kirchen-Kindertreff im 1. Obergeschoss des CityCenter Steilshoop
16.08.2018 Nutzungsänderung eines Schuhgeschäftes in einen Restpostenmarkt im Erdgeschoss des CityCenter Steilshoop
26.09.2018 Vorübergehender Nutzerwechsel einer vorhandenen Verkaufsfläche im 1. Obergeschoss
27.03.2019 Nutzungsänderung eines Textilgeschäftes in eine Bürofläche für einen Ambulanten Pflegedienst im Erdgeschoss
20.06.2019 Errichtung von sechs beleuchteten Werbeanlagen
Außerdem wurden seitens anderer Antragsteller mehrere baurechtliche Anträge; überwiegend auf Nutzungsänderung von Teilflächen eingereicht.
4.) Sind dem Bezirksamt Maßnahmen des Eigentümers des EKZ bekannt, um das Gebäude aufzuwerten?
Siehe Antwort zu 3.
5.) Wurden die Mängel in den Räumen vom ASD Steilshoop vom Eigentümer vollumfänglich behoben?
Alle bekannten und gemeldeten Mängel sind behoben worden.
6.) Um wie viele Jahre wurde der Mietvertrag für das ASD vom Bezirksamt verlängert?
Die Vertragslaufzeit wurde ohne weitere Anpassungen bis zum 30.06.2024 verlängert. Hinsichtlich des außerordentlichen Kündigungsrechts gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.) Wurden die vom Mieterverein genannten Mängel vom EKZ Steilshoop behoben und wie wurde die Behebung der Mängel vom Bezirksamt Wandsbek geprüft?
Die Mängel sollen nach Angaben des Eigentümers behoben worden sein. Eine Prüfung konnte aufgrund einer Zutrittsbeschränkung zu den Wohnhochhäusern bislang nicht erfolgen. Die Abstimmung für eine gemeinsame Ortsbegehung mit der Mieterinitiative bzw. dem Mieterverein läuft.
8.) Ist der Brandschutz beim EKZ Steilshoop vollumfänglich gewährleistet?
Seitens des Eigentümers wurden brandschutztechnische Mängel behoben; für weitere Mängel wurde der Eigentümer zur Beseitigung aufgefordert.
Das Bezirksamt wird eine erneute Ortsbesichtigung durchführen, um die Behebung der brandschutztechnischen Mängel zu überwachen.
9.) Wann erfolgte durch das Bezirksamt Wandsbek die letzte Prüfung des EKZ Steilshoop, welche Prüfung wurden durchgeführt und welche Ergebnisse/Mängel wurden festgestellt?
Das Bezirksamt Wandsbek hat zuletzt Ende Februar 2019 im EKZ Steilshoop eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Hierbei wurden die bekannten baulichen Mängel geprüft, welche größtenteils behoben wurden, und weitere bauliche Mängel festgestellt.
Einzelheiten zu den baulichen Mängeln können aus datenschutzrechtlichen Gründen und aufgrund laufender Verwaltungsverfahren nicht mitgeteilt werden.
10.) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat Anfang 2015 unter dem Titel „Verwahrloste Immobilien“ einen Leitfaden zum Einsatz von Rechtsinstrumenten beim Umgang mit verwahrlosten Immobilien – „Schrottimmobilien“ vorgestellt. Wurde vom Bezirksamt Wandsbek bereits geprüft, ob dieser Leitfaden beim EKZ Steilshoop angewandt werden kann?
Im erwähnten Leitfaden wird betont, dass dieser ausdrücklich nicht den Anspruch erhebt, eine idealtypische Vorgehensweise zu beschreiben (ebd., S. 11). Vielmehr enthält dieser eine Zusammenstellung möglicher Handlungsansätze, deren Voraussetzungen und Eignung nur im jeweiligen Einzelfall geprüft werden können. Eine pauschale Anwendung des Leitfadens scheidet daher aus. Hinsichtlich des EKZ Steilshoop hat die Verwaltung unter Berücksichtigung von Recht und Gesetz, sowie der erforderlichen Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns die bisher gebotenen Schritte ergriffen.
Die im Leitfaden dargestellten bauordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnisse sind im Übrigen Regelmaßnahmen der Bauverwaltung. Eine Prüfung findet bei Bedarf auch unabhängig vom Leitfaden statt.
keine Anlage/n
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