21-6001.1

Integrationsmöglichkeiten für Geflüchtete Frauen und Mädchen im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 20.10.2022

Antwort zu Anfragen

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16.01.2023
15.12.2022
Sachverhalt

 

Die Integrationsmöglichkeiten von geflüchteten Frauen und Mädchen verdienen eine besondere

Aufmerksamkeit, da sie mannigfaltigen Herausforderungen ausgesetzt sind.

Es ist daher besonders wichtig, dass es interessante und niedrigschwellige Angebote gibt, die den geflüchteten Frauen und Mädchen ein sozial erfüllendes Leben in unserem Bezirk Wandsbek ermöglichen und ihnen auch attraktive Zukunftsperspektiven aufzeigen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt unter Einbeziehung der Behörde für Inneres und Sport (BIS) und der Bundesagentur für Arbeit, zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Der Sozialbehörde ist es ein wichtiges Anliegen, die Integration von geflüchteten Frauen und Mädchen in Hamburg umfassend und nachhaltig zu fördern. Dies tut sie im Rahmen von Programmen und Maßnahmen, die sich stadtweit an geflüchtete Frauen und Mädchen richten und auch den Betroffenen im Bezirk Wandsbek offenstehen.

 

Mit dem Hamburger Integrationskonzept liegt eine integrationspolitische Gesamtstrategie vor: zentral sind die Verbesserung der Teilhabechancen von Zugewanderten, die weitere interkulturelle Öffnung der Verwaltung und der Abbau von Diskriminierung in allen gesellschaftlichen Bereichen. Soweit die Datenlage dies zulässt, sind die im Integrationskonzept genannten Ergebnisse und Zielwerte der einzelnen Indikatoren in männlich und weiblich aufgeschlüsselt; im Rahmen der Berichterstattung über das Jahr 2020 wurde erstmals das Geschlechtermerkmal divers vereinzelt aufgenommen, so Daten dafür vorlagen. Im Rahmen der Berichterstattungen der letzten Jahre wurde dies auch in gesonderten Grafiken kenntlich gemacht. Siehe auch die Drucksachen 21/10281, 21/15509, 21/19139, 22/2293, 22/6427 und 22/9944. Eine Etablierung von gezielten Maßnahmen zur Förderung von Mädchen und Frauen (z.B. Arbeitsmarktprogramme, s.u.) liegt in der Verantwortung der einzelnen Fachbereiche.

 

Das 2015 für ganz Hamburg initiierte Programm W.I.R- work and integration for refugees von Sozialbehörde, Agentur für Arbeit Hamburg und Jobcenter team.arbeit.hamburg hatte das Ziel, nach Hamburg Geflüchtete zügig und nachhaltig in den Hamburger Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Programm umfasste je nach Alter und vorliegenden Qualifikationen die Anlaufstelle W.I.R mit ihren Dependancen sowie die Standorte der Jugendberufsagentur, von Agentur für Arbeit und Jobcenter, einschließlich derjenigen im Bezirk Wandsbek. Das Programm stand Geflüchteten aus ganz Hamburg unabhängig vom Geschlecht offen, und konnte entsprechend des gestiegenen Anteils von Frauen unter den Geflüchteten vermehrt weibliche Geflüchtete erreichen. Mit der Überführung des erfolgreichen W.I.R-Ansatzes seit 2021 in das Hamburg Welcome Center (HWC) wurde die Zielgruppe auf alle zuwandernden und zugewanderten (potentiellen) Fachkräfte erweitert, umfasst und erreicht zunehmend auch weiterhin Geflüchtete und damit geflüchtete Frauen ebenso wie die entsprechenden Maßnahmen von Agentur für Arbeit und Jobcenter team.arbeit.hamburg (vgl. Drs. 22/2646, 22/8143). Geflüchtete Mädchen und junge Frauen (U 25) werden weiterhin umfassend von der Jugendberufsagentur betreut.

 

Eine Auswertung des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit für den Geschäftsstellenbezirk Wandsbek (dieser entspricht nicht genau dem politischen Bezirk, aber nur der Geschäftsstellenbezirk kann ausgewertet werden) belegt eine fast kontinuierliche Steigerung der Teilnahme von weiblichen Geflüchteten an ausgewählten arbeitspolitischen Förderinstrumenten seit 2015; vgl. Anlage 1.

 

Ergänzt und unterstützt wurde und wird dieser programmatische Ansatz durch ein ebenfalls stadtweit aufgestelltes Netz von Maßnahmeangeboten unterschiedlicher Träger zur Arbeitsmarktintegration, darunter solchen speziell von Frauen, die auch von geflüchteten Frauen aus dem Bezirk Wandsbek genutzt werden können; vgl. Drs. 22/5626, 22/7516, 21/19580).

 

Auch in der neuen Förderperiode 2021-2027 fördert die Stadt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Maßnahmen und Projekte, die sich auch an geflüchtete Frauen richten. Dazu zählt insbesondere das Projekt WiA – Wege in Arbeit für zugewanderte Frauen, das die Verbesserung der Beschäftigungschancen dieser Zielgruppe adressiert (eine genauere Beschreibung findet sich 21-2027/projekte/15716334/wia-wege-in-arbeit-fuer-zugewanderte-frauen/" style="text-decoration:none;">hier: 21-2027/projekte/15716334/wia-wege-in-arbeit-fuer-zugewanderte-frauen/" style="text-decoration:none;">https://www.esf-hamburg.de/foerderperiode-2021-2027/projekte/15716334/wia-wege-in-arbeit-fuer-zugewanderte-frauen/). Auch wenn sich das Projekt Jobcoach an meist geringqualifizierte Eltern und Frauen unabhängig von ihrer Herkunft richtet, so wird das Angebot in erheblichem Umfang auch von zugewanderten Frauen in Anspruch genommen (siehe hier: https://www.esf-hamburg.de/foerderperiode-2014-2020/projekte/14748108/job-coach-hamburg-fuer-eltern-ohne-berufsabschluss/). Nicht nur Frauen, sondern Geflüchtete mit eingeschränktem Arbeitsmarktzugang sind die Zielgruppe des Projekts Auf gutem Grund! Bildung und Beruf am Fluchtort (siehe 21-2027/projekte/13711912/auf-gutem-grund-passage/" style="text-decoration:none;">hier: 21-2027/projekte/13711912/auf-gutem-grund-passage/" style="text-decoration:none;">https://www.esf-hamburg.de/foerderperiode-2021-2027/projekte/13711912/auf-gutem-grund-passage/). 

 

Erwachsene mit Migrationshintergrund, Zuwanderer und geflüchtete Menschen besser in den Hamburger Arbeitsmarkt integrieren – das ist Ziel des "IQ Netzwerks Hamburg". Diverse Partner haben sich zusammengeschlossen und bieten Beratungen, Qualifizierungen und Schulungen an. Das Netzwerk arbeitet im Rahmen des bundesweiten Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ und wird koordiniert von der Sozialbehörde. Eine genauere Beschreibung des Angebotsspektrums findet sich hier: https://hamburg.netzwerk-iq.de/foerderprogramm/.

 

Für minderjährige Mädchen galt und gilt primär die allgemeine Schulpflicht.

 

Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat das Auskunftsersuchen wie folgt:

 

 

  1. Wie viele Geflüchtete Frauen und Mädchen sind aktuell im Bezirk Wandsbek gemeldet und um welche Altersgruppen handelt es sich?

 

Sozialbehörde:

Siehe Drs. 22/9418.

 

 

  1. Welche Maßnahmen und Programme wurden seit 2015 angeboten?
    1. Wie viele und welche dieser Maßnahmen und Programme haben sich bewährt und wurden bis wann fortgeführt?
    2. Wie viele und welche dieser Maßnahmen und Programme wurden eingestellt?
    3. Erfolgen regelmäßig Evaluationen zum Erfolg der Maßnahmen und Programme?

 

  1. Wie hoch schätzt die Verwaltung den weiteren Bedarf an entsprechenden Maßnahmen und Programmen speziell für geflüchtete Frauen und Mädchen?
    1. Werden regelmäßig Evaluationen zur Bedarfserfassung durchgeführt?
    2. Wenn ja, in welchen Zeitabständen wurden diese mit welchen Ergebnissen durchgeführt?
    3. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wie schätzt die Verwaltung den Integrationserfolg der entsprechenden Maßnahmen und Programme ein?
    1. Konnte teilnehmenden geflüchteten Frauen und Mädchen ein aktiveres Sozialleben im Bezirk ermöglicht werden?
    2. Konnte teilnehmenden geflüchteten Frauen und Mädchen vermehrt die Teilnahme an Sprachkursen ermöglicht werden?

 

Sozialbehörde zu den Fragen 2, 3 und 4 a-b:

Die Sozialbehörde hat mit dem Integrationskonzept zentrale Programme der Sprachförderung von Bund und Land dargestellt und berichtet jährlich über deren Entwicklung, u.a. so auch zur Geschlechterverteilung. Im Integrationskursangebot steigt der Anteil von Frauen seit dem Jahr 2016 kontinuierlich an und seit dem Jahr 2018 sind wieder mehr Frauen als Männer in den Kursen (2021: 3.729 TN, davon 1.470 Männer und 2.259 Frauen). Im Landesprogramm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ werden Frauen neben anderen Zielgruppen aufgenommen, jedoch melden sich dort weniger Frauen an (Stand 10/22: 483 Männer, 236 Frauen). Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

 

  1. Konnte teilnehmenden geflüchteten Frauen und Mädchen vermehrt eine Vermittlung auf den Arbeitsmarkt ermöglicht werden?

 

Sozialbehörde:

Eine Auswertung des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit für den Geschäftsstellenbezirk Wandsbek (dieser entspricht nicht genau dem politischen Bezirk, jedoch kann nur der Geschäftsstellenbezirk ausgewertet werden) zeigt, dass die Zahl der weiblichen Arbeitslosen aus den acht nichteuropäischen Asylherkunftsländern, die jeweils eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Ausbildung aufgenommen haben, seit 2016 jährlich relativ konstant, mit einem gewissen pandemiebedingten Rückgang 2020, zugenommen hat vgl. Anlage 2.

 

Diesem positiven Trend entspricht auch die positive Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von geflüchteten Frauen in Hamburg insgesamt, zu der das Vorhaben W.I.R und das HWC einen wichtigen Beitrag geleistet haben und weiter leisten. So ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten geflüchteten Frauen aus den Hauptasylherkunftsländern in Hamburg seit 2017 kontinuierlich gestiegen und hat sich von 1.611 im März 2017 auf 3.559 im März 2022 mehr als verdoppelt (siehe Anlage).

 

Für schutzsuchende Personen aus der Ukraine gilt, dass mit Stand 24.10.22 19.224 Personen in Hamburg gemeldet sind, davon sind rund 12.000 Menschen im erwerbsfähigen Alter, 75 Prozent davon sind Frauen. Derzeit befinden sich davon 4.921 in einer Sprachkursförderung, 682 Menschen in arbeitsmarktlichen Maßnahmen.

 

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

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