Instandhaltung der Radwege in Wandsbek Kleine Anfrage v. 06.10.2021
Bei vielen Radwegen in Wandsbek liegen die Zuständigkeiten der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Mit der Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen an den Radverkehrsanlagen, wird der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) beauftragt. Die Zuständigkeit für Betriebs- und Unterhaltungsleistungen sowie Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs liegt beim Bezirk Wandsbek, Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR).Genau durch diese unterschiedlichen Zuständigkeiten gibt es scheinbar keine gemeinsame Investitions- und Erhaltungsplanung für das Gesamtradwegenetz in Wandsbek. Viel mehr werden überwiegend neue Velorouten- und Fahrradschnellstraßen neu geplant und umgebaut.
Daraus entsteht der Eindruck, dass die Erneuerung bzw. die Wiederherstellung des bestehenden Radwegenetzes in Wandsbek eine untergeordnete Rolle in der Mobilitätswende spielt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung des Bezirksamtes Wandsbek:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 15.10.2021
Vorbemerkung:
Radwege im engeren fachlichen Sinn befinden sich im Allgemeinen in Hamburg nur an Hauptverkehrsstraßen und haben eine Mindestbreite von 1,63 m. Die Radwege auf den Nebenflächen der Bezirksstraßen sind in der Regel nicht angeordnet und haben häufig eine Breite von 1 m oder weniger. Sie entsprechen damit nicht zeitgemäßen Anforderungen und Regelwerken für den Radverkehr und können daher grundsätzlich nicht im Bestand erneuert werden.
Bezirksamt Wandsbek:
Im Zuge der Digitalisierung des Straßenraumes wird derzeit auch das Radverkehrsnetz in Hamburg erfasst. Dies ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Daher können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine abschließenden Angaben im Sinne der Fragestellung getroffen werden. Die Instandhaltung und Pflege der Radwegeinfrastruktur an Hauptverkehrsstraßen und Bezirksstraßen liegt beim Bezirksamt Wandsbek.
Bezirksamt Wandsbek:
Der Zustand der Radverkehrsinfrastruktur wird im Rahmen der turnusmäßigen Begehung der Straßen durch die Wegeaufsicht erfasst. Vorhandene Schäden werden erfasst, protokolliert und im Rahmen der Prioritäten beseitigt. Die Verkehrssicherheit auf den Wegen ist gewährleistet.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 2. Hinweise erfolgen auch aus dem online-Portal „Melde-Michel“.
Bezirksamt Wandsbek:
Eine bindende Frist zur Beseitigung von Schäden an den öffentlichen Wegen besteht über die Verkehrssicherungspflicht hinaus nicht, weil hierzu keine rechtlichen Vorgaben bestehen. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 2.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 2 und 6.
Bezirksamt Wandsbek:
33 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Wegewarte, Techniker und Regiekräfte).
Bezirksamt Wandsbek:
Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Es erfolgen in der Regel keine separaten Aufträge für die Instandhaltung und den Neubau der Radverkehrsinfrastruktur, sondern die Herstellung, Unterhaltung und Erneuerung der öffentlichen Straßen und Wege im gesamten Querschnitt. Damit ist der auf die Radwegeinfrastruktur entfallende Kostenanteil nicht isoliert zu ermitteln.
keine Anlage/n
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