21-8569

Inklusives Orientierungs- und Leitsystem für das Wandsbeker Rathaus; Drs 20-7330 Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.06.2022 (Drs. 21-5172.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.05.2024
Ö 6.1
29.04.2024
Ö 7.1
18.04.2024
Ö 14.1
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten, vorbehaltlich der Zustimmung des Inklusionsbeirates der Umsetzung der Maßnahmen unter 1. -3. sowie der Zurückstellung der Maßnahme unter 4. zuzustimmen und die erforderlichen Haushaltsmittel in der entsprechenden Höhe von rd. 44.000 € aus dem Inklusionsfonds bereitzustellen, davon 37.000 € konsumtive und 7.000 € investive Mittel.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Mit Beschluss der Drs. 21-5172.1 ist die Bezirksversammlung dem Vorschlag des Bezirksamtes gefolgt, ein Orientierungs- und Leitsystem für das Wandsbeker Rathaus mit den Komponenten

 

  1. Beschilderung in Braille-Schrift
  • Standesamt, Ausländerabteilung (mittlerweile angebunden beim HamburgService / BWFGB) und ergänzend Am Alten Posthaus 4 (Bürgersaal)

 

  1. Taktile Wegeführung im Foyer
  • hrung vom Haupteingang zum Empfang/Infoschalter über eine Sauberlaufzone mit eingearbeiteten visuellen und taktilen Leitelementen
  • Weiterführung von der Sauberlaufzone des Haupteingangs zum Empfang/ Infoschalter des Kundenzentrum für Einwohnerangelegenheiten und

zur Zahlstelle mittels visuellen und taktilen Bodenindikatoren (Leitlinien und Aufmerksamkeitsfelder)

 

umzusetzen. Mit der Verlegung der Sauberlaufzone im Foyer (Abschluss der Arbeiten vorgesehen am 1.03.2024) sind alle Maßnahmen umgesetzt. Für die Umsetzung erfolgte ein Mitteleinsatz in Höhe von insgesamt 31.050,19 €:

 

  • 20.432,30 € investive Mittel (20.045,55 € investiver Quartiersfonds, BWFGB sowie 386,75 € EP 1.6)
  • 10.617,89 € konsumtive Mittel (Inklusionsfonds)

 

Bei der Kostenschätzung wurden für die oben genannten Maßnahmen rd. 44.000,00 € Gesamtkosten (37.000,00 € konsumtive und 7.000,00 € investive Mittel) angesetzt und von der Bezirksversammlung zur Verfügung gestellt. Nach Angebotseinholung und Bewertung durch den HDB haben sich oben stehende Mittelbedarfe konkretisiert. Da der Inklusionsfond keine investiven Mittel aufweist, wurden die investiven Mittel aus dem Quartiersfonds der BWFGB eingeworben und zur Verfügung gestellt.

 

Das Bezirksamt wird nach Fertigstellung der Maßnahme eine Pressemitteilung herausgeben.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge