21-5172.1

Inklusives Orientierungs- und Leitsystem für das Wandsbeker Rathaus; Drs 20-7330 Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.06.2022
Sachverhalt

 

  • Einstimmiger Beschluss des Ausschusses für Soziales vom 9.5.2021 mit der Ergänzung im Petitum „vorbehaltlich der Zustimmung des Inklusionsbeirates“

 

Mit der Drs. 20-7330 wurde das Bezirksamt mit den Ziffern 1. und 2. aufgefordert, erste Überlegungen für ein Orientierungs- und Leitsystem für das Wandsbeker Rathaus im Ausschuss für Soziales vorzustellen. Hierbei sollten in einem ersten Schritt Erfahrungen mit Beschilderungen in Braille-Schrift, App-gesteuerte Funktionen o.ä. gesammelt werden.

 

Das Bezirksamt schlägt nach einer ersten Markterkundung folgende Maßnahmen vor:

 

  1. Beschilderung in Braille-Schrift

Das Bezirksamt würde in einem ersten Schritt das Standesamt und die Ausländerabteilung mit Türschildern in Braille-Schrift und zusätzlich mit QR-Code-Aufklebern ausstatten (das Kundenzentrum selber bietet sich nicht an, da es sich um einen großen offenen Bereich handelt ohne eigene Türmarkierung). Für die insgesamt 60 Türschilder werden Haushaltsmittel in Höhe von rd. 4.000,- € benötigt. Zusätzlich muss eine Firma beauftragt werden, um den QR-Code zu generieren (Hinterlegung mit den gewünschten Informationen, z.B. Bezirksamt Wandsbek, Standesamt, Erstbeurkundungen, Raum 172, Sprechzeiten X-Y, etc.). Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 1.500 € einmalige Anschaffungskosten. Die laufenden Kosten würden sich nicht erhöhen. Der Inhalt der hinterlegten Daten kann vom Auftragnehmer selbst aktualisiert und verändert werden.

Zusätzlich wird empfohlen, auch im Dienstgebäude Am Alten Posthaus 4 (Bürgersaal) entsprechende Tür-Beschilderungen vorzusehen. Hierfür sind weitere 20 Schilder erforderlich mit Kosten von rd. 1.500,- €, wobei auch die Beschilderung der Etagen und Info-Schilder vor den Aufzügen berücksichtigt wurden.

r die vorgeschlagene Beschilderung werden somit Haushaltsmittel in Höhe von 7.000 € benötigt.

Es handelt sich um konsumtive Kosten.

 

  1. Taktile Bodenindikatoren

Eine grobe Kostenschätzung bei einer Führung vom Haupteingang in die Ausländer-abteilung (im EG) geht von Kosten in Höhe von ca. 15.000,- € aus. Hierbei wird mit Leitlinien und Aufmerksamkeitsfeldern gearbeitet. Wenn das Kundenzentrum ebenfalls entsprechend mit ausgestattet werden soll, wird nochmal mit der gleichen Summe gerechnet, sodass insgesamt rd. 30.000,- € erforderlich sind.

Eine Ausweitung in das 1. OG (weitere Bereiche der Ausländerabteilung und des Standesamtes) wären in einem nächsten Schritt zu prüfen.

Es handelt sich um konsumtive Kosten.

  1. Sauberlaufzone mit visuellem und taktilem Leitelement

Ein Großteil der Kunden gelangt direkt vom Haupteingang zur Information. Daher benötigen wir auch dafür ein Leitsystem. Um den Schmutzeintrag in das Gebäude und somit Reinigungskosten zu minimieren, liegen hier große sogenannte Sauberlaufmatten. Diese können auch mit visuellem und taktilem Leitelement angefertigt werden. Kosten für eine entsprechende Sauberlaufmatte in der Größe belaufen sich auf rd. 7.000 €. 

Es handelt sich um investive Kosten.

  1. Indoor-Navigations-App

 

Der Einsatz einer App als Indoor und/oder als Outdoorlösung wird vom Bezirksamt nicht empfohlen bzw. als eine nachgelagerte, ergänzende Maßnahme zu den unter 1. 3. aufgeführten Maßnahmen eingestuft. Erfahrungen aus dem Bezirksamt Nord sowie die Bewertung durch Experten (insbesondere Kompetenzzentrum Barrierefreiheit Hamburg sowie N/ITB und W/IT) haben aufgezeigt, dass eine Navigations-App nur eingeschränkt das angestrebte Ziel erreichen kann sowie mit wesentlichen Hürden in der Umsetzung verbunden ist (Durchgängigkeit, Datenschutz, technische Voraussetzungen). Beispielhaft werden einige Aspekte aufgeführt, die seitens der fachlichen Expertise aufgezeigt wurden:

 

a)      Nutzer:innen brauchen zwingend ein eigenes Endgerät

b)      Es kann nicht vorausgesetzt werden, dass dieses immer dem neuesten Stand der Technik entspricht

c)      Nutzer:innen müssen von einer entsprechenden App barrierefrei wissen

  1. und sie im jeweiligen App-Store zulasten ihres privaten Transfervolumens herunterladen
  2. sich mit der App barrierefrei vertraut machen
  3. sie eigenständig und barrierefrei nutzbar zum Einsatz bringen

d)      Die Nutzung einer App ist nicht durchgängig und damit nicht barrierefrei (nicht für alle Bürger:innen anwendbar)

e)      Fragestellung der Verarbeitung personenbezogener Daten ist nicht bei jeder Anwendung eindeutig geklärt und löst datenschutzrechtliche Belange aus

 

Entsprechend der zuvor genannten Ausführungen wird seitens des Bezirksamts von dem Einsatz einer solchen Maßnahme abgeraten.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten, vorbehaltlich der Zustimmung des Inklusionsbeirates der Umsetzung der Maßnahmen unter 1. -3. sowie der Zurückstellung der Maßnahme unter 4. zuzustimmen und die erforderlichen Haushaltsmittel in der entsprechenden Höhe von rd. 44.000 € aus dem Inklusionsfonds bereitzustellen, davon 37.000 € konsumtive und 7.000 € investive Mittel.

 

Anhänge

keine Anlage/n