22-0121

Illegale Sportplatznutzung und Lärmbelästigung Stellungnahme der zuständigen Stellen zur Eingabe (Drs. 22-0059)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 13.11.2024 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 7.23

Sachverhalt

 

-          Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 17.07.2024 die zuständige/n Stelle/n um eine Stellungnahme zur o.g. Eingabe gebeten.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Die Abteilung Sport des Bezirksamtes Wandsbek hat eine Anwohnerbeschwerde erhalten, die von einer illegalen Nutzung und Lärmbelästigung auf der Sportanlage Bekkamp in Jenfeld handelt.

 

Durch unsere Recherchen bei den vor Ort tätigen Platzwarten konnten wir keine Erkenntnisse über die möglichen Nutzer und Nutzerinnen und über die in diesem Zusammenhang entstandenen Lärmbelästigungen auf der öffentlichen Sportanlage Bekkamp gewinnen.

 

Die Sportanlage wird grundsätzlich durch den Trainings- und Spielbetrieb des Wandsbeker Turn- und Sportverein Concordia e.V genutzt. In der Zeit davor und danach steht die Sportanlage der Öffentlichkeit und somit dem Freizeitsport zur Verfügung. Solange staatliche Platzwarte im Dienst sind, wird durch diese auf die vorhandenen Ruhezeiten geachtet. Für die Zeit ohne Einsatz eines Platzwartes kann die Abteilung Sport keine Aussage treffen, welche Personen die Sportanlage in welcher Form nutzen.

 

Grundsätzlich ist es nicht gestattet, die Sportanlage in den Ruhezeiten zu nutzen. Die Beschallung auf öffentlichen Sportanlagen ist untersagt.

 

Bei Zuwiderhandlungen kann und soll die Polizei darüber informiert und hinzugezogen werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

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