21-7715

Hitzeschutzmaßnahmen weiterentwickeln und kommunizieren Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.07.2023 (Drs. 21-7369.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.12.2023
20.11.2023
12.10.2023
Ö 14.4
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde und Verwaltung werden gebeten:

1. dem Ausschuss über den Sachstand des Hitzaktionsplans nebst geplanter Maßnahmen auf Landes- und Bezirksebene zu berichten;

2. über das Konzept leitungsgebundener Wasserspender zu berichten;

3. zu prüfen, welche Standorte in Wandsbek für öffentliche Trinkwasserbrunnen in Frage kommen;

4. dem Ausschuss darzulegen, in welchem Umfang Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird um auf die Gefahren durch Hitze, sowie Standorte möglicher Schutzräume, Trinkwasserbrunnen etc. hinzuweisen und zu prüfen, mit welchen weiteren Maßnahmen (Aushänge etc.) die Bevölkerung

weiter sensibilisiert werden kann.

5. Anlässlich der Eingabe des Seniorenbeirates und dem Umstand, dass es im Bezirk Wandsbek lediglich 1 Trinkwasserspender gibt (im Vgl. z.B. 20 in Mitte, 12 in Altona, 7 in Eimsbüttel) , bittet die Bezirksversammlung Wandsbek die Fachbehörde, noch für die Sommermonate des Jahres 2023 weitere (mobile) öffentliche Trinkwasserversorgung im Bezirk Wandsbek sicherzustellen.

6. Dem Ausschuss darzulegen, wie weitere Gewerbetreibende und Öffentliche Einrichtungen gewonnen werden können um sich als „Refill Stationen“ anzubieten. (https://refill-deutschland.de/)

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Zu 1:

 

Die Vergabe für die ausgeschriebene externe Begleitung zur Aufstellung eines Hitzeaktionsplans ist abgeschlossen. Die Durchführung einer Auftaktveranstaltung sowie begleitendeWorkshops befinden sich in der Vorbereitung. Die Fertigstellung des Konzeptes zum Hitzeaktionsplan ist für  Anfang des 3. Quartals 2024 vorgesehen, wobei Maßnahmen zum Schutz vor Hitze für den Sommer 2024 vorbereitet werden Die Bezirksämter sowie die Fachbehörden sind entsprechend informiert und eingebunden. Mögliche Maßnahmen werden zusammen mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren diskutiert und entwickelt.

 

Zu 4:

 

Die zuständige Behörde informiert bereits seit Jahren regelmäßig gezielt im Internet unter https://www.hamburg.de/sommerhitze/ u.a. zu den Themen Sommerhitze, kostenloses Trinkwasser, Arbeiten bei hohen Temperaturen und UV-Strahlung. Die Tipps und Warnhinweise sind barrierefrei und u.a. in fünf Fremdsprachen sowie in Leichter Sprache und Gebärdensprache ab­rufbar. Auch allgemeine und spezielle Merkblätter (u.a. für die häusliche Pflege, für ältere Menschen, Sonnenschutz bei Kindern) sind dort zu finden. Bei Vorliegen einer Hitzewarnung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) werden die Medien im Rahmen der laufenden Pressearbeit unterrichtet. Weiterhin wird zu Beginn der „Schönwetter-Zeit“ Ende Frühling/Anfang Sommer ein „Hitze-Schreiben“ über einen großen Verteilerkreis versendet. Dieses Schreiben beinhaltet ein Merkblatt mit Grundregeln und weist auf verschiedene Informationskanäle hin, u.a. das Hitzewarnsystem des DWD. Die Einrichtungen können dann eigenständig den Newsletter Hitzewarnungen https://www.dwd.de/DE/service/newsletter/form/hitzewarnungen/hitzewarnungen_node.html des DWD abonnieren. Ebenso wurde aktuell in diesem Newsletter das vom Bund aufgelegte Sofortprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ beworben.

 

Außerdem wurde aktuell ein Hitzetelefon beim telefonischen Bürgerservice eingerichtet (Behördennummer 115). Dort können die Bürgerinnen und Bürger Tipps zum Verhalten bei Hitzeperioden erhalten. Auf das Telefon wird u.a. auf der Internet-Seite, auf Social Media, in den Merkblättern und über die Seniorentreffs, Seniorenberatungen, Seniorenvertretungen sowie über die Pflegestützpunkte aufmerksam gemacht.

 

Zusätzliche Maßnahmen (z.B. Nutzung öffentlicher Info-Screens) und Aktualisierungen werden im Rahmen der Aufstellung des Hitzeaktionsplans geprüft und umgesetzt.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu den Ziffer 2 bis 5 des o.g. Beschlusses wie folgt Stellung:

 

Zu 2.:

 

Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum (Trinkwassersäulen, mobile Pop-Up Brunnen, Trinkbrunnen) werden in Hamburg an stark frequentierten öffentlichen Plätzen von HAMBURG WASSER (HW) und in direkter Verbindung zu öffentlichen Toiletten von der Stadtreinigung Hamburg (SRH) betrieben. Leitungsgebundene Trinkwasserspender in Innenräumen von öffentlichen Geuden werden bereits z.B. in Schulen vorgehalten. Darüber hinaus können alle öffentlichen Organisationen Trinkwasserspender über einen Rahmenvertrag der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) mit HW für öffentliche Gebäude beauftragen. Dabei ist zu beachten, dass die dafür benötigten Finanzmittel über die FHH (Bezirksämter) zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Mit den durch die Bürgerschaft bereitgestellten Finanzmitteln sollen zehn weitere Trinkwasserbrunnen, verteilt über alle Hamburger Bezirke, bereitgestellt werden (Drs. 22/10301). Mit der Installation der neuen Trinkwasserbrunnen, der Inbetriebnahme sowie der Instandhaltung soll das städtische Unternehmen HW betraut werden. Die Ausgestaltung des dafür erforderlichen Rahmenvertrages sowie die weiteren Planungen befinden sich in Vorbereitung.

 

Die SRH stattet zudem weiterhin im Auftrag der BUKEA öffentliche Toiletten mit Trinkwasserbrunnen aus.

 

Zu 3.:

 

Am Standort S-Bahnstation Wandsbeker Chaussee befindet sich schon ein Trinkbrunnen von der SRH Hamburg in Betrieb.

 

Die Anforderungen von HW an Standorte, die für den Bau von Trinkwasserbrunnen infrage kommen, sind vielfältig und hängen größtenteils von den baulichen Gegebenheiten, einer guten Zugänglichkeit und der vorherrschenden Leitungssituation ab. Neben der Einholung eines Sondernutzungsrechtes spielen auch weiche Kriterien wie Frequentierung, infrastrukturelle Umgebung und sozialer Kontrolle eine Rolle. Ein möglicher konkreter Standort am Eichtalpark wird zurzeit von HW gemäß der Anforderungskriterien geprüft.

 

Nach positiver Auswertung der Standortprüfung erfolgt die Abstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek sowie die Einholung der Sondernutzungsgenehmigung. Der genaue Zeitpunkt hängt davon ab, wie schnell die Standortprüfung und wie zeitnah seitens des Bezirksamtes die erforderlichen Standortgenehmigungen erteilt werden können. Da Wandsbek zu den Bezirken zählt, in denen noch kein Trinkwasserbrunnen von HW vorhanden ist, wird angestrebt, die Errichtung eines Brunnens hier zu forcieren. 

 

Zu 4.:

 

Im ersten Halbjahr 2023 wurde ein Kommunikationskonzept für eine Informationskampagne zu individuellen Präventionsmaßnahmen und Informationsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Extremwetterereignissen wie Hitze, Trockenheit und Starkregen unter der Federführung der Stabsstelle Klimafolgenanpassung in der BUKEA und unter Beteiligung der Bezirksämter sowie weiterer Fachbehörden (Behörde für Inneres und Sport, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Sozialbehörde) erstellt. Auf Grundlage des Konzeptes ist geplant, im Jahr 2024 eine Informationskampagne auszurollen, die unter anderem einen Webauftritt, Pressearbeit und Werbung umfassen soll.

 

Zu 5.:

 

Die Mobilen Pop-Up-Wasserspender von HW wurden technisch so konstruiert, dass sie für einen kurzzeitigen Einsatz etwa bei Sportveranstaltungen oder Stadteilfesten genutzt werden können. Der Einsatz im vergangenen Sommer zeigte, dass sie aus hygienischen Gründen für einen längeren Betrieb nicht geeignet sind. Sobald eine Hitzewelle mit Temperaturen über 30 Grad zu erwarten ist, könnte bei gesicherter Finanzierung der kurzfristige Einsatz von Pop-Up-Brunnen eine realisierbare Option sein.

 

 

Das Bezirksamt nimmt ergänzend zu 6. wie folgt Stellung:

 

Das Bezirksamt Wandsbek bietet laut Refill-Atlas bereits in seinen Außenstellen und im Rathaus eine Refill Station an.

Auch werden in den meisten Stadtteilzentren -vorwiegend durch Apotheken- Refill Stationen zur Verfügung gestellt.

Bedingung für eine Refill-Teilnahme sind geregelte Öffnungszeiten, womit ausschließlich Einzelhandel und Gastronomie i.S.d. Fragestellung in Betracht gezogen werden können.

Gerne kann im Rahmen von Bauberatungen oder bei Gesprächen aus anderem Anlass seitens des Bezirksamts Wandsbek mit Gastronomen und Einzelhändlern auf die Möglichkeiten hingewiesen werden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n