Haushaltsplanaufstellung 2017/2018 Stellungnahmen der Bezirksversammlung zur Verteilung der Rahmenzuweisungen auf die Bezirksämter BGV
§ 37 (3) BezVG - „Die Rahmenzuweisungen werden vom Senat nach Stellungnahme der
Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplan-Entwurf auf die
Bezirksämter verteilt.“
In der Anlage sind für alle Rahmenzuweisungen der Fachbehörde die Schlüssel zur Verteilung dargestellt.
Der Fachausschuss wird um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme soll sich dabei auf
den Verteilungsschlüssel beziehen, nicht auf die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel. Zum derzeitigen Stand der Haushaltsplanaufstellung steht die Höhe der Rahmenzuweisungen noch nicht fest.
Der Fink leitet die Stellungnahme an die BV zur Zustimmung und Weiterleitung an die
Verwaltung (bei RS 11). Zeitziel ist der 18.01.2016. Aufgrund der Sitzungstermine wurde den
Fachbehörden und dem für die Bezirksämter zuständigen Amt 6 der Finanzbehörde mitgeteilt, dass die Zulieferung voraussichtlich erst Ende Januar erfolgen wird. Die Stellungnahme der BV soll gemeinsam mit der der Bezirksamtsleitung an die zuständige Fachbehörde und FB 6 gesandt werden.
Der Ausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.
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