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Haushaltsplanentwurf 2019/2020 hier: Schlüsselung der Rahmenzuweisungen und Beteiligung der Bezirke nach dem Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Gemäß § 37 Abs. 3 BezVG werden die Rahmenzuweisungen vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplanentwurf auf die Bezirksämter verteilt.

 

Zum Einstieg in das Verfahren hat die Finanzbehörde die Fachbehörden mit Schreiben vom 22.09.2017 um frühzeitige Übersendung der Schlüsselvorschläge an die Bezirke gebeten.

 

Die Stellungnahmen der Bezirksamtsleitungen und der Bezirksversammlungen über die Verteilung der Rahmenzuweisungen müssen vor Ablieferung des Haushaltsvoranschlages an die Finanzbehörde bis zum 15.01.2018 erfolgen.

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung hat am 07.11.2017 die einzelnen Schlüsselvorschläge der Fachbehörden in die gemäß anliegender Übersicht (Anlage 1) zuständigen Fachausschüsse mit der Maßgabe überwiesen, dass diese ihre Empfehlungen dem Haushalts- und Vergabeausschuss am 19.12.2017 vorlegen. Dieser soll für die Sitzung des Hauptausschusses am 11.01.2018 eine Beschlussempfehlung zur abschließenden Beschlussfassung stellvertretend für die Bezirksversammlung erarbeiten.

 

In der Sitzung des Haushalts- und Vergabeausschusses vom 19.12.2017 hat das Bezirksamt erklärt, dass die Übermittlung des Votums der Bezirksversammlung bis Ende Januar möglich sei.

 

Allgemeine Hinweise

Die Aufstellung des Haushaltsplans und die Schlüsselung der Rahmenzuweisungen und die Beteiligung der Bezirke sind in den § 36 und § 37 BezVG geregelt.

 

Die Rahmenzuweisungen werden danach nach Schlüsseln, die vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen mit dem Haushaltsplanentwurf beschlossen werden, auf die Bezirksämter verteilt.

Die Schlüssel haben sich unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Gesamthaushaltes insbesondere an der Vermittlung von Anreizen zu wirtschaftlichem Handeln, der bedarfsgerechten Ausstattung der Bezirksämter, der Flexibilität des Mitteleinsatzes und der Gewährleistung von Planungssicherheit zu orientieren.

 

Bemessungsfaktoren sind insbesondere der Aufgabenbestand der Bezirksämter unter Berücksichtigung der zu erwartenden Veränderungen und die Einwohnerzahl der Bezirke.

 

Ablaufplanung unter den Rahmenbedingungen der Strategischen Neuausrichtung Haushalt (SNH)

 

  1. Die Fachbehörden übersenden Vorschläge a) zur Schlüsselung und b) zum Volumen der Rahmenzuweisungen mit beabsichtigter Aufteilung auf die Bezirke.

Zusätzlich wird von den Bezirken die Information erbeten, in welchen Kontenbereichen (Verwaltungstätigkeit, Transferleistungen, Sonstiges) die Zuweisungen veranschlagt werden sollen und ob ggf. Verlagerungen zwischen Investition- und Aufwandsvolumen erforderlich ist (natürlich nur dort wo für den gleichen Zweck sowohl Investition- und Aufwandsvolumen zur Verfügung steht oder geplant werden muss).

 

  1. Bezirksversammlungen und Bezirksamtsleiter nehmen Stellung.

 

  1. Die Fachbehörden veranschlagen alle Zuweisungen „bezirksamtsscharf“ und schon aufgeteilt nach unterschiedlichen Kontenbereichen (Verwaltungstätigkeit, Transferleistungen, Sonstiges) unter Heranziehung der Vorschläge der Bezirke.

 

  1. Nach Beschluss des Haushalts werden den Bezirken die Mittel wie veranschlagt zur Verfügung gestellt

 

Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Schlüsselung der Rahmenzuweisungen für die Bereiche des Verkehrsausschusses wird zugestimmt.

(mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der CDU-Fraktion)

 

  1. Der Schlüsselung der Rahmenzuweisung für die Bereiche des Planungsausschusses wird zugestimmt. (einstimmig)

 

  1. Der Schlüsselung der Rahmenzuweisungen für die Bereiche des Ausschusses für Kultur und Bildung wird zugestimmt.

(mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE)

 

  1. Der Schlüsselung der Rahmenzuweisungen für die Bereiche des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz und Gesundheit wird zugestimmt. (einstimmig)

 

  1. Die Schlüsselung der Rahmenzuweisungen für die Bereiche des Ausschusses für Soziales, Integration, Gleichstellung und Senioren wird in der veranschlagten Höhe abgelehnt, da diese nicht auskömmlich ist und über den Zeitraum des nächsten Doppelhaushaltes zu starken Angebotseinschränkungen, wenn nicht sogar zu Schließungen von Einrichtungen führen würde. (einstimmig)

 

  1. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, die Rahmenzuweisung Seniorenarbeit zu erhöhen, sodass der Anteil Altonas um 50.000 Euro jährlich angehoben wird. (einstimmig)

 

  1. Zur Schlüsselung der Rahmenzuweisungen für die Bereiche des Jugendhilfeausschusses wird Folgendes beschlossen:

 

Angesichts der gestiegenen Einwohnerzahl im Bezirk Altona und der deutlich gestiegenen quantitativen und qualitativen Anforderungen (genannt seien hier beispielhaft Aufgaben der Integration und der Inklusion) an Einrichtungen und Mitarbeiter*innen der Familien- und Jugendhilfe sowie der allgemeinen Kostensteigerungen insbesondere die Berücksichtigung der Tariferhöhungen ist eine Anpassung der konsumtiven Haushaltsmittel im Doppelhaushalt 19/20 zwingend erforderlich. Es ist bereits jetzt absehbar, dass die Mehrausgaben nicht mehr durch Reste und Rückflüsse gedeckt werden können.

Zur Ermöglichung einer vorausschauenden und auskömmlichen Jugendhilfeplanung ist es daher erforderlich, die Rahmenzuweisungen bei den konsumtiven Haushaltstiteln der bezirklichen Jugend- und Familienhilfe angemessen zu erhöhen. Ein Gleichbleiben der Zuwendungen würde bei gleichzeitig steigenden Kosten letztlich eine effektive Kürzung der bereitgestellten Mittel bedeuten. Es müssten Angebote und/oder Einrichtungen aufgegeben werden.

 

Daher schließt sich die Bezirksversammlung dem Inhalt des Entwurfs des Fachamtes für eine Stellungnahme des Bezirksamtes zur Schlüsselentwicklung und Volumen für die Zuweisung an die Bezirksämter (siehe Anlage 3) an die zuständige Fachbehörde ausdrücklich an. (einstimmig)

 

  1. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration wird nach § 27 BezVG gebeten, die Tarifanpassungen und gestiegenen allgemeinen Kosten sowie aufgrund der Aufgaben der Kooperation, Integration und Inklusion entstandenen Mehraufwendungen in der Jugend- und Familienhilfe im anstehenden Doppelhaushalt 2019/20 angemessen zu berücksichtigen und die entsprechenden Rahmenzuweisungen um die jeweiligen Kostenerhöhungen anzupassen. (einstimmig)

 

  1. Die Empfehlung für die Schlüsselung der Rahmenzuweisungen für die Bereiche des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport wird ohne Votum des Haushalts- und Vergabeausschusses an die Bezirksversammlung weitergeleitet.

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Schlüsselung der Rahmenzuweisungen wird zugestimmt, unter der Voraussetzung, dass die Höhe des Ansatzes aus dem Doppelhaushalt 2017/2018 fortgeschrieben wird. Sollte der Ansatz abgesenkt werden, lehnt der Ausschuss die Schlüsselung ab. (einstimmig)

 

  1. Da die Mittel der Rahmenzuweisung Naturschutz nicht auskömmlich sind, wird die

Behörde für Umwelt und Energie gemäß § 27 BezVG aufgefordert, diese entsprechend dem Bedarf aufzustocken. (einstimmig)

 

 

Anhänge

Anlage 1: Übersicht Rahmenzuweisungen und zuständige Fachausschüsse

Anlage 2: Schlüsselvorschläge der Fachbehörden

Anlage 3: Entwurf der Stellungnahme zum Schlüsselvorschlag der BASFI