20-4316.4

Haushaltsplanentwurf 2019/2020 hier: Schlüsselung der Rahmenzuweisungen und Beteiligung der Bezirke nach dem Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Empfehlungen des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport, des Jugendhilfeausschusses sowie die vertagte Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gleichstellung und Senioren (Neufassung der Drucksache 20-4316.3)

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Vor dem Hintergrund der Fristverlängerung und der zusätzlichen Informationen hat der Haushalts- und Vergabeausschusses in seiner Sitzung vom 19.12.2017 beschlossen,  sowohl dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport als auch dem Jugendhilfeausschuss die Möglichkeit zu geben, sich erneut mit der Schlüsselung der Rahmenzuweisungen zu befassen und eine Empfehlung für die Sitzung des Haushalts- und Vergabeausschusses am 16.01.2018 zu erarbeiten.

Auch für die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gleichstellung und Senioren vom 04.12.2017 soll eine Beschlussempfehlung erarbeitet werden.

 

Eine Übersicht der Rahmenzuweisungen sowie die Schlüsselvorschläge der Fachbehörden lagen dem Ausschuss bereits in der Sitzung vom 19.12.2017 in der Drucksache 20-4316 vor.

 

Empfehlungen der Fachausschüsse:

 

Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport (GrünA)

 

Der GrünA empfiehlt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Der Schlüsselung der Rahmenzuweisungen wird zugestimmt, unter der Voraussetzung, dass die Höhe des Ansatzes aus dem Doppelhaushalt 2017/2018 fortgeschrieben wird. Sollte der Ansatz abgesenkt werden, lehnt der Ausschuss die Schlüsselung ab.

2. Da die Mittel der Rahmenzuweisung Naturschutz nicht auskömmlich sind, wird die Behörde für Umwelt und Energie gemäß § 27 BezVG aufgefordert, diese entsprechend dem Bedarf aufzustocken.

 

Jugendhilfeausschuss (JHA)

 

Der JHA empfiehlt einstimmig, Folgendes zu beschließen:

 

Angesichts der gestiegenen Einwohnerzahl im Bezirk Altona und der deutlich gestiegenen quantitativen und qualitativen Anforderungen (genannt seien hier beispielhaft Aufgaben der Integration und der Inklusion) an Einrichtungen und Mitarbeiter*innen der Familien- und Jugendhilfe sowie der allgemeinen Kostensteigerungen - insbesondere die Berücksichtigung der Tariferhöhungen - ist eine Anpassung der konsumtiven Haushaltsmittel im Doppelhaushalt 19/20 zwingend erforderlich. Es ist bereits jetzt absehbar, dass die Mehrausgaben nicht mehr durch Reste und Rückflüsse gedeckt werden können. Zur Ermöglichung einer vorausschauenden und auskömmlichen Jugendhilfeplanung ist es daher erforderlich, die Rahmenzuweisungen bei den konsumtiven Haushaltstiteln der bezirklichen Jugend- und Familienhilfe angemessen zu erhöhen. Ein Gleichbleiben der Zuwendungen würde bei gleichzeitig steigenden Kosten letztlich eine effektive Kürzung der bereitgestellten Mittel bedeuten. Es müssten Angebote und/oder Einrichtungen aufgegeben werden. Dies vorausgeschickt, empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Haushalts- und Vergabeausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung sich dem Inhalt des Entwurfs des Fachamtes für eine Stellungnahme des Bezirksamtes zur Schlüsselentwicklung und Volumen für die Zuweisung an die Bezirksämter (siehe Anlage) an die zuständige Fachbehörde ausdrücklich anzuschließen:

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration wird nach § 27 BezVG gebeten, die Tarifanpassungen und gestiegenen allgemeinen Kosten sowie aufgrund der Aufgaben der Kooperation, Integration und Inklusion entstandenen Mehraufwendungen in der Jugend- und Familienhilfe im anstehenden Doppelhaushalt 2019/20 angemessen zu berücksichtigen und die entsprechenden Rahmenzuweisungen um die jeweiligen Kostenerhöhungen anzupassen.

 

Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung und Senioren

 

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig, die Rahmenzuweisung für die Seniorenarbeit in der veranschlagten Höhe abzulehnen, da diese nicht auskömmlich ist und über den Zeitraum des nächsten Doppelhaushaltes zu starken Angebotseinschränkungen, wenn nicht sogar zu Schließungen von Einrichtungen führen würde.

 

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, die Rahmenzuweisung Seniorenarbeit zu erhöhen, sodass der Anteil Altonas um 50.000 Euro jährlich angehoben wird.

 

 

Anhänge

Entwurf der Stellungnahme zum Schlüsselvorschlag der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration