Haushaltsplanaufstellung 2017/2018 Stellungnahmen der Bezirksversammlung zur Verteilung der Rahmenzuweisungen auf die Bezirksämter - BASFI
§ 37 (3) BezVG - „Die Rahmenzuweisungen werden vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplan-Entwurf auf die Bezirksämter verteilt.“
In der Anlage sind für alle Rahmenzuweisungen der Fachbehörde die Schlüssel zur Verteilung dargestellt. Die BASFI stockt die konsumtiven Rahmenzuweisungen um insgesamt 1 Mio. Euro für alle Bezirksämter zur Deckung der Tarifsteigerungsraten auf. Die auf die Bezirksämter jeweils entfallenden Anteile sind in den Datenblättern bereits enthalten.
Der Fachausschuss wird um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme soll sich dabei auf den Verteilungsschlüssel beziehen, nicht auf die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel. Zum derzeitigen Stand der Haushaltsplanaufstellung steht die Höhe der Rahmenzuweisungen noch nicht fest.
Der Fink leitet die Stellungnahme an die BV zur Zustimmung und Weiterleitung an die Verwaltung (bei RS 11). Zeitziel ist der 18.01.2016. Aufgrund der Sitzungstermine wurde den Fachbehörden und dem für die Bezirksämter zuständigen Amt 6 der Finanzbehörde mitgeteilt, dass die Zulieferung voraussichtlich erst Ende Januar erfolgen wird. Die Stellungnahme der BV soll gemeinsam mit der der Bezirksamtsleitung an die zuständige Fachbehörde und FB 6 gesandt werden.
Der Ausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.
Anlage 1: Datenblatt Investitionen Familienförderung_2-25409099-05101.50 51
Anlage 2: Datenblatt Investitionen Kinder- und Jugendarbeit_2-25409099-05001.50 5
Anlage 3: Datenblatt inkl. Tarifst. Betrieb Familienförderung_1-254.09.02.x05 (2)
Anlage 4: Datenblatt inkl. Tarifst. Betrieb Kinder- und Jugendarbeit_1-254.09.01.x05
Anlage 5: Datenblatt inkl. Tarifst. Sozialraumangebote_1-254.09.03.x05
Anlage 6: Stellungnahmen des Bezirksamtes
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