Grundstückszufahrt in der Pusbackstraße 5 durch Eichenspaltpfähle sichern Beschluss der Bezirksversammlung vom 03.04.2025 (Drs. 22-1263)
Letzte Beratung: 15.05.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.21
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, an entsprechender Stelle (s. Eingabe Drs. 22-1061/n-öf) Eichenspaltpfähle zu setzen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Nach Sichtung der Örtlichkeit kann seitens der Wegeaufsicht des Bezirksamtes keine verkehrsgefährdende Situation oder ein erhöhter Unterhaltungsaufwand festgestellt werden. Das Bezirksamt sieht somit vom Setzten von Eichenspaltpfählen ab.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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