22-4508

Grabenreinigungsverträge in Wandsbek Kleine Anfrage vom 02.10.2026

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Die Siedlergemeinschaft August Woelken e. V. in Jenfeld organisiert gemeinschaft-liche Grabenreinigungen. Auch die Pflege der Regenwassergräben ist Teil des Engagements für die Siedlung. Jährlich finden acht Arbeitseinsätze mit jeweils etwa acht Personen statt, die jeweils rund 1,5 Stunden Reinigungsarbeiten leisten.

Der vorliegende Grabenreinigungsvertrag vom 1. September 2006 zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Bezirksamt Wandsbek, und der Siedlergemeinschaft sieht die laufende Reinigung der Straßengräben entlang der Glogauer Straße auf einer Gesamtlänge von 740 Metern vor. Nach § 3 beträgt die jährliche Vergütung 925 Euro, berechnet aus 740 laufenden Metern zu je 1,25 Euro. Der Vertrag enthält unter anderem Regelungen zur Räumung der Grabensohlen, zum Mähen der Böschungen, zur Reinigung von Verrohrungen, Schlammfängen und Schächten, zur Beseitigung von Räumgut sowie zur jährlichen Bescheinigung der ordnungsgemäßen Reinigung. Er wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen; sein heutiger Stand ist zu klären.

In der Mitteilungsvorlage 22-2413 vom 20. Oktober 2025 zum Beschluss „Entwässerungsgräben im Fokus - Erhalten, Pflegen und Wertschätzen“ (Drs. 22-1274) erklärt das Bezirksamt zu Ziffer 4, dass das Fachamt Management des öffentlichen Raumes keine Instandhaltungspartnerschaften unterhalte und keine Aufwandsentschädigungen zahle. Die Siedlergemeinschaft versteht sich hingegen als Instandhaltungspartner. Vor diesem Hintergrund sind die Zuständigkeit, die Einordnung des Vertrags sowie die heutigen Anforderungen und die Vergütung der Vereinsarbeit zu klären.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Gilt der Grabenreinigungsvertrag mit der Siedlergemeinschaft August Woelken e. V. vom 1. September 2006 weiterhin und welche Änderungen, Ergänzungen oder Nachfolgeverträge bestehen?
  2. Welche Organisationseinheit ist heute für die Betreuung des Vertrags, die Kontrolle der Arbeiten und die Auszahlung der Vergütung zuständig?
  3. Wie ordnet das Bezirksamt diesen Vertrag und die Tätigkeit des Vereins vor diesem Hintergrund die Aussage zu Ziffer 4 der Drucksache 22-2413 ein?
  4. Wie hoch ist die derzeit vereinbarte jährliche Vergütung?
  5. Wie wird die aktuelle Vergütung berechnet und wie wird diese angepasst?
  6. Wann und in welcher Höhe wurden Vergütungen seit 2006 angepasst?
  7. Welche Arbeiten muss der Verein konkret wann, wie häufig und in welcher Qualität durchführen?
  8. Welche Arbeitsverfahren und Geräte werden vom Verein erwartet?
  9. Wie sind Laub, Grasschnitt, sonstiger Bewuchs, Schlamm, Sedimente, Müll und gegebenenfalls belastetes Räumgut zu sammeln, zwischenzulagern und zu entsorgen?
  10. Welche weiteren Grabenreinigungsverträge oder vergleichbaren Vereinbarungen mit Vereinen, Siedlergemeinschaften oder anderen Organisationen bestehen im Bezirk Wandsbek, unabhängig von ihrer Bezeichnung und der zuständigen Organisationseinheit?
  11. Gelten für diese Vereinbarungen einheitliche Leistungsanforderungen, Vergütungssätze und Anpassungskriterien?
Anhänge

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