22-4028

Glasfaserausbau in den Walddörfern und im Alstertal - Welche Konsequenzen ergeben sich aus den Antworten der Verwaltung? Auskunftsersuchen vom 21.07.2026

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Mit der Antwort auf die Anfrage „Wegfall des geplanten Glasfaserausbaus: Welche Konsequenzen ergeben sich für die digitale Infrastruktur im Bezirk Wandsbek?“ (Drs. 22-3760.1) bestätigt die Verwaltung, dass der Rückzug der Deutschen Glasfaser erhebliche Auswirkungen auf die Ausbauperspektiven in Teilen des Bezirks Wandsbek hat. Gleichzeitig bleiben wesentliche Fragen offen.

So weist die Koordinierungsstelle Glasfaserausbau darauf hin, dass der in Wandsbek häufig geforderte Einsatz von Saugbaggern im Wurzelbereich von Bäumen ein kostenintensives Ausbauhindernis darstelle. Gleichzeitig wird ausgeführt, dass Gespräche mit den zuständigen Dienststellen geführt werden, um andere Verfahren anzuwenden, die ebenfalls den Schutz der Bäume sicherstellen. Welche Verfahren konkret gemeint sind, in welchem Umfang sie bereits eingesetzt wurden und wann mit einer Anpassung der bisherigen Praxis zu rechnen ist, bleibt jedoch unbeantwortet.

Darüber hinaus verweist die Verwaltung hinsichtlich einer möglichen Gigabitförderung auf ein derzeit laufendes Markterkundungsverfahren. Aussagen zum Abschluss des Verfahrens, zur Veröffentlichung der Ergebnisse oder zu den weiteren Schritten für bislang nicht eigenwirtschaftlich erschlossene Gebiete werden nicht getroffen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

  1. Welche konkreten alternativen Verfahren zum Einsatz von Saugbaggern werden derzeit von der Koordinierungsstelle Glasfaserausbau und den zuständigen Dienststellen geprüft?
  2. Wie unterscheiden sich diese Verfahren hinsichtlich
    a) des Schutzes von Bäumen und Wurzeln,
    b) der Baukosten,
    c) der Bauzeit sowie
    d) der praktischen Umsetzbarkeit
    vom Einsatz eines Saugbaggers?
  3. Welche fachlichen oder rechtlichen Gründe stehen einer Anwendung dieser alternativen Verfahren im Bezirk Wandsbek derzeit entgegen?
  4. In welchen Straßen oder Bauvorhaben im Bezirk Wandsbek wurden in den vergangenen drei Jahren bereits andere Verfahren als der Einsatz eines Saugbaggers im Wurzelbereich von Bäumen angewandt? Bitte jeweils Ort, Zeitraum und angewandtes Verfahren angeben.
  5. Bis wann rechnet die Verwaltung mit einem Abschluss der Gespräche über alternative Verfahren und einer Anpassung der bisherigen Vorgaben?
  6. Wann soll das derzeit laufende Markterkundungsverfahren zur Prüfung einer möglichen Gigabitförderung abgeschlossen werden?
  7. Werden die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens veröffentlicht?
    Falls ja:
    a) wann,
    b) in welcher Form und
    c) erfolgt eine Darstellung nach Stadtteilen oder anderen räumlichen Einheiten?
  8. Welche fachlichen und rechtlichen Kriterien werden im Markterkundungsverfahren für die Beurteilung der Förderfähigkeit zugrunde gelegt?
  9. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um den Glasfaserausbau in den vom Rückzug der Deutschen Glasfaser betroffenen Gebieten dennoch voranzubringen, sofern das Markterkundungsverfahren zu dem Ergebnis kommt, dass eine Förderung nach der Gigabitförderung des Bundes nicht möglich ist?
  10. Welche konkreten Gespräche hat die Koordinierungsstelle Glasfaserausbau seit dem Rückzug der Deutschen Glasfaser mit anderen Telekommunikationsunternehmen über einen Ausbau der betroffenen Gebiete geführt und welche Ergebnisse haben diese Gespräche bislang erbracht?
  11. lt der Senat die derzeitige Praxis, im Wurzelbereich von Bäumen regelmäßig den Einsatz von Saugbaggern vorzuschreiben, angesichts der von der Koordinierungsstelle selbst beschriebenen Auswirkungen auf die Ausbaukosten weiterhin für verhältnismäßig? Falls ja, warum? Falls nein, welche Änderungen der bisherigen Genehmigungspraxis sind vorgesehen?
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