22-0487.1

Gefährdung durch Kampfdrachen Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 21.11.2024 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.21

Sachverhalt

 

-          Der Regionalausschuss Rahlstedt hat in seiner Sitzung am 13.11.2024 dem interfraktionellen Antrag von SPD, Grünen und FDP (Drs.-Nr. 22-0487) in geänderter Form einstimmig zugestimmt.

 

Wer kennt es nicht, dass tolle Spiel mit Drachen mit seinen Kindern auf der Wiese. Man lässt sie steigen und beobachtet wie sich die Drachen im Wind bewegen. Dabei kann es auch ein tolles Event sein, mit seinem Kind einen Drachen selbst zu bauen und ihn dann steigen zu lassen. Dieses Spiel ist harmlos und führt selten zu ernsthaften Problemen.

 

Wenn man daher in der Natur einen verunglückten Drachen findet, geht man davon aus, dass die Leine gerissen und ein Kind traurig ist, weil es seinen Drachen verloren hat. Im Raum Rahlstedt werden in den letzten Monaten „verunglückte“ Drachen in großer Zahl gefunden. Sie liegen in der Feldmark, verheddern sich in Bäumen, Schnüre liegen über Gehwegen oder sogar über Häuserdächern.

 

Wie sich herausstellte ist das Phänomen kein Kinderspiel. Es geht hier vielmehr um ein anderes Hobby mit gefährlichen Konsequenzen: Kampfdrachen. Bei dieser Art Hobby geht es darum die gegnerischen Drachen in einer Art Wettkampf vom Himmel zu holen. Um dies zu erreichen müssen die Schnüre besonders scharf sein, daher tragen die Drachenpiloten auch spezielle Handschuhe, um sich selbst nicht zu verletzten. In einem Wettkampf werden dabei mehrere Drachen auf gleiche Höhe gebracht und dann versucht die anderen Drachenschnüre mit der eigenen Schnur zu durchtrennen. Gewinner ist derjenige, dessen Drachen als letzter noch am Himmel ist. Besonders tückisch ist auch die Länge der Schnüre von bis zu 4 Kilometern[1].

 

Logischerweise gibt es bewusst bei jedem Wettkampf dabei „verunglückte“ Drachen, deren Reste dann häufig in der Umwelt landen. Da die Schüre sehr scharf sind, sind sie eine Falle für Mensch und Tier. Es verheddern sich Vögel und andere Tiere darin. Die Drachen bleiben an allen möglichen Dingen hängen.

 

rgerinnen und Bürger berichteten u.a. auf Facebook, dass im Raum Rahlstedt Ost und Großlohe in den letzten Monaten diese Drachen vermehrt gefunden wurden. Aufstiegsplätze sind augenscheinlich im Umfeld des Viktoriaparks und im Bereich des Stapelfelder Moores bei Höfner. Auch die Polizei hat sich dem Problem bereits angenommen und ermittelt länderübergreifend in Hamburg und Schleswig-Holstein.

 

Die größte Gefahr geht dabei sicherlich von der vorhandenen Hochspannungsleitung am Rande von Rahlstedt Ost aus. Wenn sich dort ein Drache verheddert und die Schnur auf den Boden reicht und angefasst wird, kann es lebensgefährlich werden[2].

 

Die Rechtslage und das Verständnis für die Gefahren dieses Hobbies ist augenscheinlich nicht allen Menschen bekannt. Es bedarf daher einer Erklärung vielleicht sogar einer Anpassung der Rechtslage.

 

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die

Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten den Regionalausschuss über die Rechtslage zum Aufsteigen von Kampfdrachen zu informieren. Was ist wo zulässig? Was ist wo verboten?
    rfen Kampfdrachen am Ortsrand von Rahlstedt auch mit kurzen Leinen mit dem Ziel andere Drachen vom Himmel zu holen aufsteigen? Welche Rechtsnormen regeln das?
  2. Sollte die Rechtslage ein Aufsteigen solcher Drachen mit dem Ziel diese bewusst vom Himmel zu holen nicht vollständig verbieten, wird die zuständige Fachbehörde gebeten zu prüfen wie und ob eine Anpassung der rechtlichen Situation möglich und nötig ist. Es wird darum gebeten über die Ergebnisse im Regionalausschuss zu berichten.
  3. Das Bezirksamt wird gebeten die Bevölkerung durch gezielte Pressemitteilungen über das Problem zu informieren und sie zu sensibilisieren, das Kampfdrachenhobby nicht zu betreiben.
  4. Die Verwaltung wird gebeten, über das Ehrenamt Kontakt zur afghanischen Community herzustellen, um dort entsprechend aufzuklären.
  5. Die Polizei wird gebeten in Kooperation mit der Polizei in Schleswig-Holstein, die Aufstiegsbereiche in und um Rahlstedt bei sonnigem Wetter mit guten thermischen Bedingungen, proaktiv zu beobachten, Drachenpiloten anzusprechen und ggf. auf Basis der Rechtslage einen Aufstieg zu ahnden.
    Der Regionalausschuss bittet darum über Ereignisse diesbezüglich regelmäßig zu berichten bis das Phänomen sich reduziert.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
21.11.2024
Ö 9.21
Anhänge

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