Ernie und Bert für Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 05.02.2026 (Drs. 22-3046)
Letzte Beratung: 07.05.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.10
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten,
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1:
An den Kreuzungen Jenfelder Allee/Kuehnstraße sowie Jenfelder Allee/Tonndorfer Hauptstraße kommen aktuell nach Prüfung der Behörde für Inneres und Sport (BIS) an sämtlichen Querungen überwiegend sog. „Kombischeiben“ bei den dort verbauten Ampel-Streuscheiben zum Einsatz. Diesebilden neben einem Ampelmännchen für Zufußgehende auch ein Fahrrad-Symbol mit entsprechendem Hinweis bezogen auf Radfahrende ab.
Wie auch im Zuge der Abstimmung zu den bereits erteilten Ausnahmegenehmigungen für die Umrüstung zu Streuscheiben mit der Darstellung von Ernie & Bert wird auch in diesem Fall im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und Eindeutigkeit der Signalisation für die Verkehrsteilnehmenden von einer Umrüstung dieser Streuscheiben hin zu den ausgewählten Sondermotiven abgeraten. Die bereits eingesetzten Ernie & Bert-Streuscheiben bilden gemäß VwV-StVO eine schreitende bzw. stehende Silhouette ab und richten sich dementsprechend an Zufußgehende.
Zu Punkt 2:
Auch die in diesem Bereich – bei der aktuell etwas abseits der beschriebenen Kreuzung befindlichen Bedarfsampel – werden nach Kenntnis der BIS derzeit sog. „Kombischeiben“ zur Signalisation für Rad- und Fußverkehr verwendet. Entsprechend wäre eine Umrüstung hin zu den Sondermotiven aus den bereits zu Frage 1 ausgeführten Gründen abzulehnen.
Zu Punkt 3:
Hinweis für das weitere Verfahren: Gegenüber der BIS agierte in den zurückliegenden Abstimmungen zu den bereits erfolgten Umrüstungen die Agentur „Sesame Workshop Europe“, nicht der NDR.
Zu Punkt 5:
Dies erscheint nur möglich, wenn sich die Signalisierung der jeweiligen Lichtzeichenanlagen in diesem Bereich dann auch ausschließlich auf die Zufußgehenden, nicht aber in Kombination auch auf Radfahrende bezieht.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
MR2 wird vorab die Anordnungsfähigkeit durch PK/VD prüfen. Bei positiver Rückmeldung könnte die Maßnahme dann in den Maßnahmenspeicher übernommen werden. MR2 weist daraufhin, dass für die Umsetzung keine Mittel bei MR zur Verfügung stehen. (Hinweis: Die zur Verfügung gestellten Mittel aus der Rahmenzuweisung werden vollständig für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit benötigt).
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Anlage 1 Ablehnungsgründe Depotcontainerstandplätze in den Walddörfern
Anlage 2 Aufstellinformation fürDepotcontainerstandplätzein Hamburg
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