21-2052

Ergänzende Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung im Quartier Lienaustraße Beschluss der Bezirksversammlung vom 04.06.2020 (Drs. 21-1511)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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08.02.2021
11.01.2021
30.11.2020
25.11.2020
26.10.2020
01.10.2020
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,

  1. im Rahmen der weiteren Entwicklung des Quartiers Lienaustraße gemeinsam eine Bedarfsplanung mit dem Ziel durchzuführen, Anzahl und Qualität von Angeboten der Kindertagesbetreuung an die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen anzupassen bzw. hierzu Empfehlungen auszusprechen, insbesondere, soweit (perspektivisch) eine Unter- oder Überversorgung zu erwarten ist oder befürchtet werden muss;
  2. den Jugendhilfeausschuss und den Ausschuss für Soziales der Bezirksversammlung über die Angebote der Kindertagesbetreuung, ihre Form, ihre Träger und den jeweiligen Umfang im Sozialraum Berne sowie den angrenzenden Sozialräumen Bramfeld, Farmsen, Sasel und Wellingsbüttel zu informieren;
  3. darzulegen, wie viele unter 6-jährige Kinder in den genannten Sozialräumen wohnen, in den letzten zehn Jahren jeweils gewohnt haben und von welcher weiteren demographischen Entwicklung ausgegangen werden muss, hierbei sind geplante und schon genehmigte Wohnungsbauvorhaben jeweils zu berücksichtigen;
  4. die genannten Ausschüsse über geplante und genehmigte Vorhaben und Angebote von Trägern der Kindertagesbetreuung zu informieren, die Verwaltung und Fachbehörde bekannt sind.

 

 

Die Sozialbehörde nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

 

Die Sozialbehörde wird bei Bebauungsplanverfahren regelhaft beteiligt: Bei Wohnungsbauvor-haben werden die Kita-Bedarfe für das Neubaugebiet durch die für Kindertagesbetreuung zu-ständige Behörde unter Berücksichtigung der bestehenden Kita-Kapazitäten, der zu erwarten-den zukünftigen Bedarfe und der bekannten Kita-Planungen in Form von Flächensicherungen, textlichen Festsetzungen, durch entsprechende Hinweise in der Begründung zum Bebauungs-plan oder durch städtebauliche Verträge gesichert.

 

Auf dem städtischen Grundstück Berner Allee 66 befindet sich eine Kita der Arbeiterwohlfahrt (AWO), die im Bestand gesichert und für die eine Erweiterungsmöglichkeit geschaffen werden soll. Diese Zielsetzung vertritt die Sozialbehörde gegenüber der steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH (steg), die mit der Entwicklung der Flächen an der Lienaustraße beauftragt ist, und auch in dem noch einzuleitenden Bebauungsplanverfah-ren. Darüber hinaus ist der Waldkindergarten Berne der Waldameisen gGmbH im Gebiet an-sässig. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde tritt auch für eine Sicherung dieser Einrichtung im Quartier ein. Es wird im weiteren Verfahren zusammen mit der steg und dem Bezirk zu prüfen sein, wie und wo die Sicherung der Kita-Versorgung im Quartier Lienaustraße erfolgen kann.

 

Zu 2.

 

Siehe Anlage.

 

In den Stadtteilen stehen folgende pädagogische Flächen zur Verfügung:

Stadtteil

Pädagogische Fläche in qm

Bramfeld

7.554,07

Farmsen-Berne

6.134,35

Sasel

2.690,03

Wellingsbüttel

1.334,60

 

 

Zu 4.

 

Der Sozialbehörde sind für Farmsen-Berne zwei Kita-Planungen und für Bramfeld eine Kita-Planung bekannt. In Bramfeld wurden zwei Kita-Planungen genehmigt. Für Sasel und Wellingsbüttel liegen der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde derzeit keine Kita-Planungen vor.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu 3.

 

Der anliegenden Tabelle kann entnommen werden wie sich die Anzahl der Minderjährigen in den Sozialräumen Berne, Farmsen, Bramfeld, Sasel und Wellingsbüttel in den Jahren von 2010 – 2018 entwickelt hat. Im Zeitraum ist eine Steigerung der Anzahl Bevölkerung unter 6 jähriger um knapp 18% festzustellen.

Die Zahlen des Statistikamt Nord für das Jahr 2019 lagen zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht vor.

Gemäß der Daten der „koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Bundes und der Länder“ wird die Gesamteinwohnerzahl Hamburgs weiter zunehmen. Dies trifft auch auf die im Beschluss genannten Sozialräume zu.

 

Die Anzahl der genehmigten oder geplanten Wohnungsbauvorhaben lässt keinen unmittelbaren Rückschluss auf die Anzahl der unter 6-jährigen Kinder zu, die innerhalb der Haushalte, die dadurch nach Baufertigstellung entstehen, leben. Sollte ein Interesse zum Abgleich dieser Zahlen bestehen, sei auf die Drucksache Nr. 20-6942.1 verwiesen, in der die Zahl der genehmigten Wohneinheiten in dem Zeitraum 2014 bis 3. Quartal 2018 auch für die Stadtteile Bramfeld, Farmsen-Berne, Wellingsbüttel und Sasel ermittelt wurden. 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

Anlage Sozialbehörde

Anlage Bezirksamt