21-8519

Erfüllen die Bauprüfausschüsse noch ihren Zweck? Debattenantrag der Fraktion Die Linke

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.02.2024
Ö 5.7
Sachverhalt

 

Genehmigungen für Bauanträge werden in Wandsbek in den fünf Regionen des Bezirks jeweils in einem Unterausschuss für Bauprüfangelegenheiten (Bauprüfausschuss) in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt.

 

Die Sitzung des Bauprüfausschuss Walddörfer am 14.02.2024 brachte das Fass nun zum Überlaufen.

 

Unter Tagesordnungspunkt 5 für Bauanträge, die planungsrechtlicher Abweichung bedürfen (Liste 5) war lediglich ein Vorgang vorhanden.

Der Tagesordnungspunkt 7 für Bauanträge, die keiner planungsrechtlichen Abweichung bedürfen, also plangemäß sind (Liste 7), beinhaltete fünf Vorgänge, von denen allerdings vier Anträge bereits die Genehmigung erteilt wurde, da die Fiktion eingetreten war. Ein Vorbescheid davon war bereits 18 Monate in der Bauprüf-Sachbearbeitung und die Genehmigung konnte nicht bis zum Ausschusstermin warten?

Unter Tagesordnungspunkt 9 für neu eingegangene Anträge (Liste 9) wurde eine potentielle Genehmigung für ein in Duvenstedt bereits seit sechs Jahren heftig diskutiertes Projekt in einer vom Ausschuss nicht gebilligten Form angekündigt.

 

Im Bauprüfausschuss Alstertal stechen neben diesen Phänomenen Anträge für Großbauvorhaben mit gravierenden Ausnahmeregelungen heraus, die von erheblichem öffentlichen Interesse sind und Abwägungen sozialräumlicher Belange essentiell erfordern. Trotzdem werden diese nach §63 der Hamburger Bauordnung im „Schnellverfahren“ durchgewunken, obwohl die Opposition einheitlich Informationsdefizite detailliert benannte und beklagte. Vergleichbare Fälle für das In-Fiktion-Treten-Lassen bei nicht nur geringfügigen Verfahren gibt es leider auch in den Bauprüfausschüssen der anderen Regionen.

 

Neben der baurechtlichen Prüfung gilt es im Verfahren auch die Rechte Dritter (ggf. Beeinträchtigungen wie Verschattungen, Emissionen, Gerüche, Lärm) und des Naturschutzes zu prüfen (z.B. Baumerhalt durch Verschieben eines Baukörpers). Nachbarschaftsbeteiligungen werden extrem eng ausgelegt, was auch schon gerichtlich gerügt wurde.

 

Nach wie vor - und nun schon seit 10 Jahren - ist die Personalsituation im Bezirksamt/WBZ/Bauprüfung defizitär und einer hohen Fluktuation unterlegen. Es soll Auswahlprozesse und Prioritätenlisten geben, um bei manchen vermeintlich unproblematischen Antragsverfahren eine Fiktion billigend in Kauf nehmen zu können. Auch soll das Softwareprogramm Oktogon zur digitalen Antragsbearbeitung nach wie vor eher ein Zeitfresser sein und nicht alle Teamgruppen darauf zugreifen können.

Eine Revision der Bauprüfverfahren im Bezirksamt Wandsbek scheint uns daher dringend geboten. 2009 wurde auf Antrag der SPD-Fraktion noch beschlossen, dass Ablehnungen durch die Bauausschüsse wie BV-Beschlüsse zu behandeln sind (Drs. 18-2238). Heute zählen nur die Beschlüsse der sogenannten Baukommission (wöchentliche Sitzungen aus Leitenden der Bauprüfung, Stadtplanung SL und WBZ Naturschutz).

Bereits 2022 hatte die BV auf Antrag der Linksfraktion die pauschale Verpflichtung zur Verschwiegenheit thematisiert. Der deutliche Gesichtsverlust bezirklicher Gremien sollte die Bezirksversammlung veranlassen, sich für mehr Transparenz auf allen Ebenen einzusetzen.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung Wandsbek folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

1.)    Die Bezirksamtsleitung wird aufgefordert im Hauptausschuss die aktuelle Situation der Abteilung Bauprüfung im WBZ Wandsbek (D4) und geplante Verbesserungen darzustellen.

 

2.)    Die Bezirksversammlung und die Bezirksamtsleitung setzen sich dafür ein, dass über Baugenehmigungsverfahren von quartiersbezogenem Interesse und stadtplanerischer Relevanz rechtzeitig öffentlich zu informiert. Die oftmals hohe Bereitschaft der Bauherren und Planungsbüros ihre Vorhaben vorzustellen wird unterstützt und Raum für öffentlichen Veranstaltungen zentral (Bürgersaal Wandsbek) wie auch dezentral in Vorhabennähe (z.B. in Schulaulen) organisatorisch begleitend zur Verfügung gestellt.

 

3.)    Die Bezirksamtsleitung wird aufgefordert einheitliche Verfahren für alle Wandsbeker Regionen vorzustellen, wie die baurechtliche Nachbarschaftsbeteiligung über die Zaun-an-Zaun-Anlieger hinaus (direkte Liegenschaftsanrainer und Eigentümer) sinnvoll geregelt werden kann. Die Ergebnisse der nachbarschaftlichen Beteiligungen insbesondere bei größeren Vorhaben sollten in Analogie zu den ÖPD-Protokollen des Planungsausschusses in tabellarischer Form (Argument Nachbar und Bewertung durch die Verwaltung) den Ausschussmitgliedern zur Sitzung der Abstimmung vorgelegt werden.

 

Anhänge

keine Anlage/n