22-0865.01

Entwicklung der ehemaligen Karstadt-Standorte am Sachsentor 33-39 und am Bergedorfer Markt 5-7 - Eigentumsgeschichte, bisherige Planungs- und Wettbewerbsverfahren sowie aktueller planungsrechtlicher Stand

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Jacobsen und FDP-Gruppe

Die Entwicklung der ehemaligen Karstadt-Standorte in der Bergedorfer Innenstadt beschäftigt Bezirkspolitik, Verwaltung und Öffentlichkeit seit mehreren Jahren. Nach der Schließung der beiden Karstadt-Filialen verlor die Bergedorfer Innenstadt zwei zentrale Frequenzbringer; das Gebäude am Sachsentor steht seit 2021 leer. Die beiden Bergedorfer Karstadt-Häuser haben seit 2020 einen neuen Eigentümer erhalten; die Mieterin Galeria Karstadt Kaufhof GmbH blieb bis zur Schließung der Filialen Inhaberin der Nutzungsrechte.

r den Standort Bergedorfer Markt 57 wurde zwischen Juni und November 2022 ein hochbauliches Werkstattverfahren durchgeführt. Gegenstand war die Entwicklung einer urbanen und attraktiven gemischt genutzten Bebauung mit Wohnnutzungen in den Obergeschossen sowie publikumswirksamen Gewerbenutzungen wie Einzelhandel und Gastronomie im Erdgeschoss. Das Preisgericht sprach sich einstimmig für den Entwurf des siegreichen Büros aus; ein paralleles Verfahren befasste sich mit dem Standort Sachsentor 3339. Nach Darstellung auf hamburg.de bildet der aus diesen Verfahren hervorgehende Funktionsplan die Grundlage für den Bebauungsplan, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung am Bergedorfer Markt schaffen soll.

Nun hat die Bezirksamtsleiterin in der Bezirksversammlung am 28.04. mitgeteilt und auch in der Presse vom 28. und 29. Mai 2026 wurde bekannt, dass die Freie und Hansestadt Hamburg beide Grundstücke durch notariellen Vertrag vom 28. Mai 2026 erworben hat. Damit stellt sich mit neuer Dringlichkeit die Frage, welche der bisherigen Planungsergebnisse weiterhin Gültigkeit haben, in welchem planungsrechtlichen Stadium sich die Verfahren befinden und welche Schritte als nächstes folgen.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:

1. Welche dem Bezirksamt bekannten Eigentumsverhältnisse bestanden seit der Ankündigung der Schließung der beiden Karstadt-Standorte jeweils für die Grundstücke Sachsentor 3339 und Bergedorfer Markt 57, und zu welchen Zeitpunkten kam es jeweils zu Eigentümerwechseln? Bitte Auflisten.

Diese Angaben liegen dem Bezirksamt nicht vor.

2. Welche Beschlüsse, Drucksachen, Wettbewerbs-, Werkstatt- und Planungsverfahren haben sich seit der Schließungsankündigung mit der Entwicklung der beiden Standorte befasst, und was waren jeweils Gegenstand, Zielsetzung und Ergebnis dieser Verfahren?

Politische Beschlüsse:

  • Drucksache 21-0648 (26.11.2020): BV-Beschluss zur Reaktion auf die Entwicklungserfordernisse; Festlegung eines mehrstufigen Vorgehens für die Karstadt-Standorte.
  • Drucksache 21-1250 (09.02.2022): Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zum Verfahrensvorschlag für ein hochbauliches Werkstattverfahren (Bergedorfer Markt) und ein städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren (Sachsentor).
  • Werkstattverfahren:
    • Hochbauliches Werkstattverfahren Bergedorfer Markt (Drucksache 21-1396, 01.06.2022): Gegenstand: Entwicklung einer gemischt genutzten Immobilie mit Wohnnutzungen in den Obergeschossen und publikumswirksamen Gewerbenutzungen (Einzelhandel, Gastronomie) im Erdgeschoss.
      Zielsetzung: Schaffung einer wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigen, städtebaulich und gestalterisch standortprägenden Immobilie.
      Ergebnis: Siegerentwurf von NOTO (ehemals Henrik Becker Architekt); einstimmige Juryentscheidung (Drucksache 21-1396.01, 30.11.2022).
    • Städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren Sachsentor (Drucksache 21-1397, 01.06.2022): Gegenstand: Aufwertung des Gesamtensembles der Bergedorfer Altstadt; Entwicklung von zwei Gebäudekomplexen (Sachsentor 3339 und Bergedorfer Schloßstraße 10) und öffentlichem Freiraum.
      Zielsetzung: Entwicklung innovativer Lösungsvorschläge für die Neugestaltung der Grundstücke und des öffentlichen Raums zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit der Innenstadt.
      Ergebnis: Zwei erstenge (Schenk Fleischhaker/Mera für Sachsentor; B99 Architekten für Bergedorfer Schloßstraße) (Drucksache 21-1397.01, 16.11.2022).
  • Weiterentwicklungen (Bergedorfer Markt):
    • Drucksache 21-1396.03 (22.02.2024): Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs für Bergedorfer Markt; Abstimmung der Funktionsplanung.
    • Drucksache 21-1396.02 (06.12.2023): Grundsätzliche Entscheidung zur Geschossigkeit.

3. Welche Ergebnisse der bisherigen städtebaulichen bzw. hochbaulichen Wettbewerbs- und Werkstattverfahren sollen nach Kenntnis des Bezirksamts weiterhin Grundlage der Entwicklung der beiden Flächen sein, und in welchem Umfang sind diese Ergebnisse durch den Eigentümerwechsel zur öffentlichen Hand rechtlich oder faktisch überholt?

Die Ergebnisse der vorgenannten Verfahren und die im zuständigen Fachausschuss vorgestellten Weiterentwicklungen aufgrund der Umsetzung von Juryempfehlungen, Abstimmungen mit der FHH, gutachterlicher Vertiefung von Fachthemen bilden die Grundlage für die weitere Bearbeitung der Projekte. Im Übrigen siehe Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Bürgerschaftsdrucksache 23/4317.

4. Welche planungsrechtlichen Verfahren insbesondere Funktionsplanungen, Bebauungsplanverfahren, Sanierungs- oder Förderkulissen betreffen die beiden Grundstücke jeweils aktuell, und in welchem Verfahrensstand befinden sich diese jeweils?

Bergedorfer Markt:

  • Hochbauliches Werkstattverfahren (Drucksache 21-1396.01) abgeschlossen, Siegerentwurf liegt vor.
  • Funktionsplanung: Überarbeiteter Wettbewerbsentwurf (Drucksache 21-1396.03, 22.02.2024) liegt vor und wurde im Stadtentwicklungsausschuss am 06.03.2024 abgestimmt.
  • Bebauungsplanverfahren: Bebauungsplan Bergedorf 128 (Geltungsbereich ca. 2.861 m², inkl. umliegende Verkehrsflächen). Verfahrensstand: ist eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen.
  • Sanierungsgebiet: Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet „Zentrum Bergedorf“ (Verordnung vom 11.04.2025, Senatsdrucksache vom 08.04.2025).
  • Grundstück liegt im RISE-Fördergebiet Zentrum Bergedorf (Beschluss Senatsdrucksache vom 13.12.2022 (Drucksache Nr. 2022/2467)

Sachsentor:

  • Städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren (Drucksache 21-1397.01) abgeschlossen, Siegerentwurf für Städtebau liegt vor. Hochbauliches Verfahren muss noch durchgeführt werden.
  • Funktionsplanung: Erarbeitung durch die Siegerbüros (Schenk Fleischhaker/Mera) im Auftrag der privaten Grundeigentümer als Grundlage für die B-Plan-Änderung: noch nicht abgeschlossen.
  • Bebauungsplanverfahren: nicht begonnen.
  • Sanierungsgebiet: Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet „Zentrum Bergedorf“ (Verordnung vom 11.04.2025).
  • Grundstück liegt im RISE-Fördergebiet Zentrum Bergedorf (Beschluss Senatsdrucksache vom 13.12.2022 (Drucksache Nr. 2022/2467)
Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Bergedorfer Markt Hamburg Bergedorfer Schloßstraße Schloßstraße

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