Entwicklung der ehemaligen Karstadt-Standorte am Sachsentor 3339 und am Bergedorfer Markt 57 Eigentumsgeschichte, bisherige Planungs- und Wettbewerbsverfahren sowie aktueller planungsrechtlicher Stand
Kleine Anfrage
der BAbg. Jacobsen und FDP-Gruppe
Die Entwicklung der ehemaligen Karstadt-Standorte in der Bergedorfer Innenstadt beschäftigt Bezirkspolitik, Verwaltung und Öffentlichkeit seit mehreren Jahren. Nach der Schließung der beiden Karstadt-Filialen verlor die Bergedorfer Innenstadt zwei zentrale Frequenzbringer; das Gebäude am Sachsentor steht seit 2021 leer. Die beiden Bergedorfer Karstadt-Häuser haben seit 2020 einen neuen Eigentümer erhalten; die Mieterin Galeria Karstadt Kaufhof GmbH blieb bis zur Schließung der Filialen Inhaberin der Nutzungsrechte.
Für den Standort Bergedorfer Markt 5–7 wurde zwischen Juni und November 2022 ein hochbauliches Werkstattverfahren durchgeführt. Gegenstand war die Entwicklung einer urbanen und attraktiven gemischt genutzten Bebauung mit Wohnnutzungen in den Obergeschossen sowie publikumswirksamen Gewerbenutzungen wie Einzelhandel und Gastronomie im Erdgeschoss. Das Preisgericht sprach sich einstimmig für den Entwurf des siegreichen Büros aus; ein paralleles Verfahren befasste sich mit dem Standort Sachsentor 33–39. Nach Darstellung auf hamburg.de bildet der aus diesen Verfahren hervorgehende Funktionsplan die Grundlage für den Bebauungsplan, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung am Bergedorfer Markt schaffen soll.
Nun hat die Bezirksamtsleiterin in der Bezirksversammlung am 28.04. mitgeteilt und auch in der Presse vom 28. und 29. Mai 2026 wurde bekannt, dass die Freie und Hansestadt Hamburg beide Grundstücke durch notariellen Vertrag vom 28. Mai 2026 erworben hat. Damit stellt sich mit neuer Dringlichkeit die Frage, welche der bisherigen Planungsergebnisse weiterhin Gültigkeit haben, in welchem planungsrechtlichen Stadium sich die Verfahren befinden und welche Schritte als nächstes folgen.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
1. Welche dem Bezirksamt bekannten Eigentumsverhältnisse bestanden seit der Ankündigung der Schließung der beiden Karstadt-Standorte jeweils für die Grundstücke Sachsentor 33–39 und Bergedorfer Markt 5–7, und zu welchen Zeitpunkten kam es jeweils zu Eigentümerwechseln? Bitte Auflisten.
2. Welche Beschlüsse, Drucksachen, Wettbewerbs-, Werkstatt- und Planungsverfahren haben sich seit der Schließungsankündigung mit der Entwicklung der beiden Standorte befasst, und was waren jeweils Gegenstand, Zielsetzung und Ergebnis dieser Verfahren?
3. Welche Ergebnisse der bisherigen städtebaulichen bzw. hochbaulichen Wettbewerbs- und Werkstattverfahren sollen nach Kenntnis des Bezirksamts weiterhin Grundlage der Entwicklung der beiden Flächen sein, und in welchem Umfang sind diese Ergebnisse durch den Eigentümerwechsel zur öffentlichen Hand rechtlich oder faktisch überholt?
4. Welche planungsrechtlichen Verfahren — insbesondere Funktionsplanungen, Bebauungsplanverfahren, Sanierungs- oder Förderkulissen — betreffen die beiden Grundstücke jeweils aktuell, und in welchem Verfahrensstand befinden sich diese jeweils?
Beschluss:
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