21-1396.01

Hochbauliches Werkstattverfahren Karstadt am Bergedorfer Markt hier: Ergebnis des Verfahrens mit 7 teilnehmenden Büros

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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07.12.2022
Sachverhalt

 

Durch die Schließung der Karstadt-Filiale am Bergedorfer Markt Ende Januar 2021 und dem inzwischen erfolgten Abriss steht im Kern der Bergedorfer Altstadt eine für die Innenstadtentwicklung von Bergedorf sehr bedeutende Fläche für neue Entwicklungen zur Verfügung. Der Eigentümer beabsichtigt auf dem rund 2.000 m² großen Grundstück (Flurstück: 4073) eine gemischt genutzte Immobilie mit Einzelhandels- und Gastronomieflächen im Erdgeschoss und Wohnflächen in den oberen Geschossen zu entwickeln. Die Neuplanung soll zu einer spürbaren Belebung und Stärkung des Bergedorfer Zentrums beitragen.

Die Bezirkspolitik hat mit dem BV-Beschluss vom 26.11.2020 auf die Entwicklungserfordernisse reagiert und ein mehrstufiges Vorgehen veranlasst (21-0648). In der Sitzung des SEA vom 09.02.2022 wurde nach intensiven Verhandlungen mit dem privaten Grundeigentümer einem Verfahrensvorschlag zugestimmt, der aus einer direkten Durchführung eines hochbaulichen Werkstattverfahrens für das Grundstück des ehemaligen Karstadt-Gebäudes am Bergedorfer Markt und damit losgelöst aus dem städtebaulich-freiraumplanerischen Verfahren zum Karstadt Sachsentor und Parkhaus Bergedorfer Schloßstraße besteht (21-1250). Die Auslobung wurde am 01.06.2022 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen (21-1396).

Das Verfahren erfolgte als nicht offenes, einphasiges, hochbauliches Werkstattverfahren mit Zwischen- und Endpräsentation und 7 teilnehmenden Büros.

Ziel des qualitätssichernden Verfahrens und Vorgabe der Auslobungsunterlagen war es, eine wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige, städtebaulich und gestalterisch standortprägende Immobilie mit innovativem Charakter zu schaffen, die den komplexen und differenzierten Herausforderungen und Ansprüchen der städtebaulichen Rahmenbedingungen gerecht wird, dabei eine überzeugende eigene Identität entwickelt und gleichermaßen das stadträumliche Umfeld bereichert. Dabei sollen Wohnnutzungen in Kombination mit einer Belebung von Erdgeschosszonen durch publikumswirksamen Gewerbeeinheiten wie Einzelhandels- und Gastronomieflächen realisiert werden.

Mitte Juni 2022 wurde das Verfahren gestartet und die Unterlagen wurden an sieben Büros versandt:

-          Lederer Ragnarsdóttir Architekten / LRO aus Stuttgart

-          Lars Wittorf Architekt aus Hamburg

-          Hupe Flatau aus Hamburg

-          hope Architekten aus Hamburg

-          Henrik Becker Architekt aus Hamburg

-          DFZ Architekten aus Hamburg

-          ATP aus Innsbruck/Hamburg

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Rahmen einer jeweils zweitägigen Ausstellung vor der Zwischenpräsentation (12.09.2022 und 13.09.2022) sowie der Jurysitzung (25.11.2022 und 26.11.2022) statt. Während der begleiteten Ausstellungen hatten die Besucher:innen die Gelegenheit, ihre Wünsche und Anregungen zu notieren und abzugeben. Eingeladen waren neben den Bürgerinnen und Bürger, Nutzer und Nachbarn und Gewerbetreibende sowie der WSB und BID-Sachsentor. Die Rückmeldungen wurden ausgewertet und in den Sitzungen zur Zwischenpräsentation und zur Jurysitzung dem Jurygremium umfangreich vorgestellt. Der WSB und BID Sachsentor haben im Vorwege der Ausstellungseröffnungen die Möglichkeit erhalten, die Entwürfe einzusehen sowie als Gäste ohne Stimmrecht bei der Jurysitzung teilzunehmen und ihre Anmerkungen mit dem Preisgericht zu erörtern.

Die Jury setzte sich zusammen aus Vertreter*innen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, dem Bezirksamt Bergedorf, der Behörde für Kultur und Medien, der Architektenschaft und der Bezirkspolitik.

Die Jurysitzung mit dem Preisgericht tagte am 30.11.2022 als hybride Veranstaltung. Die sieben Planungsbüros waren aufgefordert, ihre Entwürfe für das ehemalige Karstadt-Gebäude am Bergedorfer Markt und dem umliegenden Straßenraum dem Preisgericht vorzustellen.

Die Jury hat jeweils einstimmig die Arbeiten mit ersten, zweiten und dritten Rang bestimmt. Sie hat ferner einstimmig dafür votiert, die Arbeit mit dem ersten Rang für die weitere Bearbeitung und Umsetzung vorzuschlagen.

Die Ergebnisse des Siegerentwurfs werden im weiteren Verfahren auf der Grundlage der Überarbeitungsempfehlungen der Jury weiter ausgearbeitet. Zudem ist die Schaffung neuen Planrechts erforderlich. Die Auftraggeberin erklärt dafür, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen der Jury die weitere Bearbeitung der Planungsleistungen beauftragen wird.

Das Wettbewerbsergebnis einschließlich der Überarbeitungsempfehlungen werden im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt.

 

Petitum/Beschluss
Anhänge

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