21-1396

Hochbauliches Werkstattverfahren Karstadt am Bergedorfer Markt hier: Abstimmung der Auslobungsunterlagen

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.06.2022
Sachverhalt

 

Durch die Schließung der Karstadt-Filiale am Bergedorfer Markt Ende Januar 2021 steht im Kern der Bergedorfer Altstadt eine für die Innenstadtentwicklung von Bergedorf sehr bedeutende Fläche für neue Entwicklungen zur Verfügung. Der Eigentümer beabsichtigt auf dem rund 2.000 m² großen Grundstück (Flurstück: 4073) eine gemischt genutzte Immobilie mit Einzelhandels- und Gastronomieflächen im Erdgeschoss und Wohnflächen in den oberen Geschossen zu entwickeln. Die Neuplanung soll zu einer spürbaren Belebung und Stärkung des Bergedorfer Zentrums beitragen.

Bezirksamt und Eigentümer haben in mehreren Abstimmungen eine Verständigung bzgl. der Durchführung eines qualitätssichernden Verfahrens herbeigeführt, welches gewährleisten soll, dass eine für die Bedeutung des Standortes angemessene Entwicklung stattfinden kann.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat im Februar dieses Jahres die Drucksache 21-1250 beschlossen, die das weitere Verfahren konturiert.

Ziel ist es, eine wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige, städtebaulich und gestalterisch standortprägende Immobilie mit innovativem Charakter zu schaffen, die den komplexen und differenzierten Herausforderungen und Ansprüchen der städtebaulichen Rahmenbedingungen gerecht wird, dabei eine überzeugende eigene Identität entwickelt und gleichermaßen das stadträumliche Umfeld bereichert. Dabei sollen Wohnnutzungen in Kombination mit einer Belebung von Erdgeschosszonen durch publikumswirksamen Gewerbeeinheiten wie Einzelhandels- und Gastronomieflächen realisiert werden. Dabei ist auch zu untersuchen, welche Nutzungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten hierzu beitragen können und mit der Wohnfunktion vereinbar sind.

Das Verfahren dient dazu, ein städtebaulich und gestalterisch verträgliches Maß der baulichen Nutzung zu identifizieren und zu prüfen, ob bzw. wie das vom Eigentümer angestrebte Maß der baulichen Nutzung sinnvoll in den stadträumlichen Kontext eingebettet werden kann. Die Fassaden- und Baukörpergestaltung und -gliederung sollten eine selbstbewusste architektonische Haltung ausbilden. Hierbei ist entwurflich zu untersuchen, inwieweit eine Orientierung an der Straßenabwicklung Sachsentor als prägender Umgebung der Baudenkmäler geboten ist oder ein mit der historischen Prägung verträglicher, gestalterisch eigenständiger Vorschlag die Entwicklung der Innenstadt besser befördert.

Für das Erdgeschoss ist eine flexible Gestaltung zu planen, um die Flächen sowohl kleinteilig als auch vollflächig nutzen und vermieten zu können. Die unterschiedlichen Lagequalitäten des Grundstücks sind in den Entwürfen zu berücksichtigen. Dabei soll auf eine gute und einladende Gestaltung der jeweiligen Erdgeschosszonen geachtet werden, um eine Stärkung der Innenstadt auch zur die Stadtraumwirksamkeit der neuen Nutzungen zu unterstützen. Ebenerdige Stellplatzanlagen sind nicht vorzusehen. Die notwendigen Stellplätze sind in einer Tiefgarage zu errichten. Eine Erschließung soll über die Straße Hinterm Graben erfolgen. Im Westen des Grundstücks ist eine unbebaute Freifläche zu planen, die die Möglichkeit für eine Freifläche einer Gastronomienutzung im Bereich des erhaltenswerten Baumbestandes eröffnet. Der Innenhof soll ein geschütztes Freiraumangebot für Bewohner*innen mit einer hohen Aufenthaltsqualität darstellen. Ganzheitliche Grundsätze zum nachhaltigen Planen und Bauen sowie dem nachhaltigen Betrieb und Unterhalt sollen außerdem Berücksichtigung finden. So sind die weiteren Vorgaben aus der Drucksache Qualitätsstandards und Klimaschutz beim Wohnungsbau (21-0393) vorzusehen, wie ergänzenden Mobilitätsangeboten, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und für e-Bikes (mind. 10%) oder die Gestaltung der Außenbereiche mit hoher ökologischer Qualität und Quantität.

Derzeitiges Planrecht:

Das Plangebiet liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Bergedorf 80. Die Fläche ist planungsrechtlich als Kerngebiet festgesetzt. Das betreffende Grundstück ist wie die umliegenden Gebäude als Erhaltungsbereich gemäß §172 BauGB ausgewiesen. Im Zuge der weiteren Entwicklung des Grundstücks ist vorgesehen, neues Planrecht zu schaffen.

Wohnungsschlüssel für die Neubauwohnungen:

  • ca. 20 % 2-Zimmer-Wohnungen (unter 50 m²),
  • ca. 65 % 2-3 Zimmer-Wohnungen (50-99 m²),
  • ca. 15 % 4-5-Zimmer-Wohnungen (über 100 m²).

Anteil öffentlich geförderter Wohnungen:

35% der Wohnungen (nach Anzahl der gesamten Wohnungen) sollen als öffentlich geförderte Mietwohnungen (1. und 2. Förderweg) nach den geltenden Förderbestimmungen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) errichtet werden. Dabei soll ein wohnungspolitisch guter Mix an verschieden großen Wohnungen für unterschiedliche Haushaltsgrößen als öffentlich geförderte Wohnungen vorgesehen werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird jeweils im Rahmen einer 2-tägigen Ausstellung vor der Zwischenpräsentation sowie der Jurysitzung sichergestellt. Dort werden die Besucher:innen die Gelegenheit haben, ihre Wünsche und Anregungen zu notieren und abzugeben. Die Ausstellungen werden jeweils von einem entsprechenden Büro begleitet und stehen vor Ort als Ansprechperson zur Verfügung. Die eingegangenen Rückmeldungen zu den Entwürfen werden ausgewertet und in den Sitzungen der Jury jeweils vorgestellt.

 

 

Verfahren und Zeitplan:

Das Verfahren erfolgt als nicht offenes, einphasiges, hochbauliches Werkstattverfahren mit Zwischen- und Endpräsentation und 7 teilnehmenden Büros.

Der Versand der Unterlagen kann nach Entscheidung zum Aufgabenpapier im Stadtentwicklungsausschuss Mitte Juni 2022 vorbereitet werden. Das Rückfragekolloquium soll Ende Juni 2022 und die Zwischenpräsentation Mitte September 2022 stattfinden. Die Abgabe der Arbeiten wird für Mitte Oktober 2022 anvisiert. Die Jurysitzung kann darauf aufbauend einen Monat später Mitte November 2022 angesetzt werden.

Zur Besetzung der Jury werden die Parteien gebeten, ihre Vertreter:innen für die Jury in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu benennen.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Durchführung des Hochbaulichen Werkstattverfahrens Karstadt am Bergedorfer Markt auf Grundlage des anhängenden Auslobungstextes zu. Die Ergebnisse werden dem Stadtentwicklungsausschuss zu gegebener Zeit vorgestellt werden.

 

Anhänge

Auslobungsunterlagen