Entwässerungsgraben Jasper-Pentz-Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.02.2024 (Drs. 21-8473.1)
Letzte Beratung: 15.05.2024 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 8.2
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten den Straßenbegleitgraben in der Jasper-Pentz-Straße, insbesondere in Höhe der Grundstücke Nr. 24 bis 30, zeitnah zu kontrollieren. Sollte die Kontrolle ergeben, dass der Straßenbegleitgraben, bzw. dessen verrohrter Abschnitt, gereinigt werden muss, wird die zuständige Fachbehörde gebeten eine Reinigung des Grabens zu veranlassen.
2. Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah über die Ergebnisse zu informieren.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt hat den Anlieger aufgefordert die beantragte endgültige Gehwegüberfahrt herzustellen und den Graben zu öffnen. Wenn dies umgesetzt ist, wird der Graben geschachtet und anschließend, sollte es noch erforderlich sein, gespült.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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