20-4353.1

Engpässe auf der Stadtbuslinie 164 in der morgendlichen Hauptverkehrszeit beheben Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.04.2017 (Drs. 20-4123.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der zuständigen Behörde wird empfohlen, zusammen mit dem HVV, der HOCHBAHN und den VHH geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dass im morgendlichen Berufsverkehr auf der StadtBus-Linie 164 Richtung Bf. Rahlstedt die vielfach beklagten Kapazitätsengpässe und die damit einhergehenden Verspätungen und Anschlussverluste behoben werden, insbesondere mit Blick auf die Fahrt um 7:34 ab Seniorensitz Am Hegen, die aufgrund der sehr starken Nachfrage und den damit einhergehenden Verspätungen häufig den RB81-Anschluss verpasst und auch nicht immer alle Fahrgäste mitnehmen kann.

 

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):

Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) und die Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) arbeiten derzeit daran, die Fahrpläne auf der Linie 164 so zu gestalten, dass am Bahnhof Rahlstedt der Anschluss an die Regionalbahn durch ausreichend bemessene Übergangszeiten gewährleistet werden kann. Dies soll im Zusammenhang mit der Einführung des 15-Minuten-Taktes* auf der RB 81 zum Fahrplanwechsel im Dezember des Jahres 2017 erfolgen.

 

Die Fahrzeuge auf der Linie 164 sind in der Regel mit Sitz- und Stehplätzen gut ausgelastet. Es kommt nur in Einzelfällen dazu, dass Fahrgäste nicht befördert werden können. Da sich diese wenigen Fälle nicht auf bestimmte Fahrten konzentrieren, ist eine gezielte Angebotsanpassung nicht möglich.

*Ergänzend teilt die BWVI mit:
 

Bis 13. Dezember 2015 verkehrte die RB81 in den Hauptverkehrszeiten zwischen Hauptbahnhof und Ahrensburg im Viertelstundentakt. Dann wurde er, bedingt durch Gleis- und Brückenbauarbeiten am Berliner Tor und ursprünglich befristet auf ein Jahr, auf einen Halbstundentakt geändert. Zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember des Jahres 2017 wird nunmehr das ursprüngliche Fahrplankonzept wieder eingeführt. Insgesamt handelt es sich also lediglich um die Wiederherstellung eines vorherigen Fahrplanangebots.

Die Bekanntmachung der Maßnahme erfolgt rechtzeitig vor dem Fahrplanwechsel.


 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss Rahlstedt wird um Kenntnisnahme gebeten..

 

Anhänge

 

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