22-0115.01

Linienverkürzungen im HVV

Antwort

Letzte Beratung: 19.12.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.1

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Veit, Gündogan, Kramer, Roßborg und SPD-Fraktion

 

Aufgrund einer Baustelle in Rothenburgsort sowie der BAB 1 kommt es derzeit zu erheblichen Staus im Bereich Rothenburgsort. Wegen der daraus resultierenden erheblichen Verspätungen, werden die Buslinien 120, 122, 124 und 224 der VHH häufig bis zur S-Bahn-Station Tiefstack oder der S-Bahn-Station Rothenburgsort verkürzt. Dies wird ausschließlich in der HVV-App angezeigt sowie in den Wagen selbst durchgesagt.

 

Fahrgäste, die bspw. „nach Gewohnheit“, ohne Smartphone oder mit Google Maps navigieren, erhalten von dieser Verkürzung keine Kenntnis. Fahrgäste, die auf dem Linienabschnitt „Bullenhuser Damm (West)“ - „Borgfelder Straße“ zu- oder aussteigen möchten, haben keine direkten alternativen Reisemöglichkeiten, die außerdem nicht barrierefrei sind.

 

Inzwischen sind auch bei uns diverse Beschwerden in der Sache eingegangen, die die Folgen für die Bürgerinnen und Bürger deutlich machen.

 

Wir fragen deshalb:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt teilweise auf Grundlage von Auskünften der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) wie folgt Stellung:

 

  1. Welche Maßstäbe werden für die Entscheidung angesetzt, eine Linie zu verkürzen? Gibt es z.B. für Stauschwerpunkte vorbereitete Pläne?

 

Bei der Entscheidung, eine Buslinie aufgrund einer erhöhten Verspätungslage (ab 30 Minuten) zu verkürzen, spielen insbesondere die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals eine Rolle.Bei Verkürzungen des Linienweges hat seitens der VHH die chste Priorität, die Weiterreise der Fahrgäste zu ermöglichen (z.B. durch U- und S-Bahn oder mit anderen Buslinien).Weiter werden bei der VHH keine gesonderten Pläner den Umgang mit möglichen Stauschwerpunkten im Rahmen von Baumaßnahmenerstellt.

 

2. Welchen Einfluss haben Barrierefreiheit, Anschlusssicherung und sonstige Verkehrsbeziehungen?

 

Da sämtliche Busse der VHH mit einer Rampe für Rollstuhlfahrende ausgestattet sind und die Fahrzeuge zudem über die sogenannteKneeling“-Funktion (seitliches Absenken) verfügen, die auch gehbehinderten Menschen den Einstieg in den Bus relativ problemlos ermöglichen, ist die Barrierefreiheit in oben genannten Situationen grundsätzlich stets berücksichtigt. Auch die S-Bahn-Stationen Tiefstack und Rothenburgsort sind barrierefrei ausgebaut.

Hinsichtlich der Sicherung von Anschlüssen achtet die VHH innerbetrieblich auf die Weitergabe von entsprechenden Informationen. Beispielsweise erhält das Fahrpersonal auf ihrer Schichtkarte einen Hinweis zur Anschlusssicherung oder es besteht im Fahrbetrieb Kontakt zwischen Leitstelle und Fahrpersonal.

 

3. Wie wird insbesondere bei Stau die Erreichbarkeit der betroffenen Linienabschnitte sichergestellt (bspw. einzelne trotzdem vollständig geleistete Fahrten)?

 

Grundsätzlich erfolgt auch in Stausituationen die Bedienung des Linienweges. Sofern in Einzelfällen eine Verkürzung des Linienweges erforderlich ist (siehe Antwort zu 1), wird nach Möglichkeit ein Pendelbus auf den betroffenen Linienabschnitten eingerichtet.

 

4. Gibt es Sonderregeln für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern?

 

Die Beförderung der Schüler:innen hat oberste Priorität. Daher wird der Linienweg von Schulbuslinien nicht verkürzt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Schüler:innen Buslinien nutzen, die nicht speziell für den Schülerverkehr vorgesehen sind, welche aufgrund der Verkehrslage von einer Kürzung des Linienwegs betroffen sind.

 

5. Werden Aspekte wie die Erreichbarkeit von Nahversorgern berücksichtigt?

 

Die Erreichbarkeit von Nahversorgern wirdbei entsprechenden Entscheidungen nicht berücksichtigt, da die Einschränkung r gewöhnlich nur innerhalb eines überschaubaren Zeitraums gegeben ist.

 

6. Werden weitere Anpassungen unternommen, wie z.B. bei Stau die Sicherstellung alternativer Anschlüsse (z.B. Hbf→Elversweg via S-Bahn-Station Tiefstack in der Zeit nachmittags, in welcher es keinen guten Anschluss zwischen S-Bahn und Bus gibt)?

 

Die S-Bahn verkehrt auf dem Linienabschnitt Hauptbahnhof Tiefstack tagsüber im 10- bzw. in der Spitzenzeit im 5-Minuten-Takt. Auch ist die Fahrzeit der S-Bahn vom Hauptbahnhof nach Tiefstack signifikanter kürzer als mit dem Bus. Da der Bus pünktlich von der Haltestelle Tief­stack abfahren kann, wird diese Relation als ausreichend angesehen.

 

7. Wie lange wird in den Bereichen mit geringer Verkehrsdichte auf fahrplanmäßig vorgesehene Anschlussbeziehungen gewartet (z.B. 120>228 an der Haltestelle Gammer Weg (Süd))? Gibt es tageszeitabhängig unterschiedlich lange Wartezeiten?

 

Ein generellltiger Zeitwertist nicht definiert, um die Anschlusssicherung zwischen verschiedenen Buslinien zu gewähren. Vielmehr ist dies situations- und linienabhängig. Hinsichtlich der Anschlussbeziehung zwischen den Stadtbuslinien 120 und 228 an der Haltestelle Gammer Weg (Süd) wird unabhängig von der Tageszeit bis zu 15 Minuten gewartet.

 

8. Wie werden die betroffenen Fahrgäste informiert, insbesondere wenn sie die HVV-App nicht nutzen (können)?

Über Abweichungen im Linienverkehr wird regelmäßig über www.hvv.de unter „Aktuelle Meldungen“, in der hvv-App sowie über Aushänge an den betroffenen Haltestellen und Anzeigen in Busseninformiert. Diese Abweichungen werden auch in der Verbindungsauskunft dargestellt.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

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