Einrichtung eines bezirklichen Förderfonds für Balkonkraftwerke Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.12.2024 (Drs. 22-0721)
Letzte Beratung: 18.02.2025 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 7.1
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die Bezirksversammlung richtet aus bezirklichen Sondermitteln einen „Förderfonds-Balkonkraftwerke" in Höhe von 20.000 € ein. Aus diesem sollen gemeinnützige Institutionen und Vereine bei der Anschaffung eines Balkonkraftwerkes unterstützt werden. Es können bis zu 400 € pro Institution beantragt werden.
2. Die Antragstellung erfolgt analog zum Verfahren bezirklicher Sondermittel. Über die Vergabe der Förderung an die Antragsteller entscheidet der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz. Die Beschlussfassung erfolgt durch die Bezirksversammlung. Die Anträge sind bis zum 31.12.2025 einzureichen.
3. Die Verwaltung wird gebeten, bekannte gemeinnützige Vereine in Wandsbek über die Möglichkeit zu informieren, Anträge zur Anschaffung von Balkonkraftwerken bis zum 31.12.2025 stellen zu können. Dabei soll auch ein Hinweis an die Vereine auf die Überprüfung des Versicherungsschutzes erfolgen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Eine Information der bekannten Vereine ist mit anliegendem Text erfolgt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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