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Einführung eines Lichtzeichensignals für Fahrradfahrer am Knoten Hofstückenweg (bez. Drs. 21-7856) Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.12.2023 (Drs. 21-8135)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 10.04.2024 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 8.1

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Der LSBG möge darlegen, ob bei der Einführung eines Lichtzeichensignals für Fahrräder die

Leistungsfähigkeit des Knotens erhalten bleibt. Zudem möge der LSBG prüfen, ob die Räumzeiten für Fußnger weiterhin groß genug sind.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

 

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat die betroffene Lichtsignalanlage (LSA) geprüft, nachdem er zuvor Rücksprache mit der Behörde für Inneres und Sport/Verkehrsdirektion 52 gehalten hat. Gemeinsam wurde festgestellt, dass bei einer signaltechnischen Lösung für die Radfahrenden aus dem Hofstückenweg aus Gründen der Verkehrssicherheit eine separate Freigabe eingerichtet werden müsste.

 

r den Knotenpunkt liegen lediglich Verkehrszahlen aus dem Jahr 2008 vor. Um aktuelle Zahlen als Grundlage für die Ermittlung der Leistungsfähigkeit berücksichtigen zu können, wurde zusätzlich eine Querschnittszählung am Knotenpunkt Meiendorfer Straße/Saseler Straße aus dem Jahr 2022 herangezogen.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass bei einer Mindestfreigabezeit von fünf Sekunden je 90 Sekunden Umlauf für die Radfahrenden aus dem Hofstückenweg eine Reduzierung der Leistungsfähigkeit der Meiendorfer Straße um rund 20 Prozent die Folge wäre.

 

Mit den Verkehrszahlen aus 2008 ist der Knotenpunkt bei einer Signalisierung der Radfahrenden aus dem Hofstückenweg nicht mehr leistungsfähig. Die Zahlen aus 2022 zugrunde gelegt, ist der Knotenpunkt mit einer Auslastung von 85 Prozent in den Spitzenstunden an der äersten Grenze der Leistungsfähigkeit. Auf eventuelle Schwankungen im Verkehr könnte nicht mehr reagiert werden. Das geplante Busdepot in der Meiendorfer Straße könnte für eine Zunahme des Verkehrs sorgen, welcher dann nicht mehr wie geplant abgewickelt werden könnte.

 

Aus den Unterlagen (Drs. 21-7856, Anlage 2) ist zu entnehmen, dass für die beschriebene Maßnahmen (Markierung, Anpassung LSA-Steuerung und ein zusätzlicher Signalgeber) von Kosten in Höhe von 20.000 Euro ausgegangen wird. Nach Rücksprache mit der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH müssten für die LSA Kosten von mindesten 80.000 Euro berücksichtigt werden. Hinzu kommen weitere Kosten für die Anpassungen im Straßenraum.

 

Aus den genannten Gründen empfiehlt der LSBG die Umsetzung einer wie in Drs. 21-7856 skizzierten baulichen Lösung ohne Eingriff in die Lichtsignalanlage.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

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