21-4977.1

Eichenredder / Ecke Rehmbrook: Sauberkeit und Regenwasserabfluß verbessern Beschlussvorlage des Regionalausschusses Alstertal

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 07.04.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.5

Sachverhalt

 

-          Ursprünglicher Antrag der CDU-Fraktion

-          Der Regionalausschuss Alstertal behandelte den Antrag Drs. 21-4977 in seiner Sitzung am 30.03.2022. Er fasste den untenstehenden Beschluss einstimmig in geänderter Form.

 

Einleitung:

Der Beginn des östlichen Teils des Eichenredders ist auch für Autos befahrbar und betrifft die Hausnummern 2 bis 6.

Eigentümer der nördlichen Grundstücke sind private Hauseigentümer.

Eigentümer des südlichen Eckgrundstücks mit dem Rehmbrook ist die Stadt Hamburg.

 

Probleme:

Ein Problem dieses kurzen Straßenstückes ist die bisher unklare Regelung über die Reinigung der beidseitigen Randstreifen.

Den privaten Eigentümern wurde mit Schreiben des Bezirksamtes Wandsbek vom 9.12.2021 mitgeteilt, dass auch dieser Abschnitt zum Geh- und Radweg umgewidmet wurde. Hiernach sind nun die privaten Anlieger für die regelmäßige Reinigung des nördlichen Straßenteils zuständig.

 

Dieses impliziert, dass die Stadt Hamburg für den regelmäßige Reinigung des südlichen Straßenteils zuständig ist. Die Umsetzung dieser Reinigung hat durch die Stadtreinigung zu erfolgen. Gemäß Webseite der Stadtreinigung soll in solchen Fällen die Reinigung mindestens alle 14 Tage erfolgen. Das erfolgt aber nicht.

 

Das Bezirksamt Wandsbek will nach der Umwidmung die Einmündung des Eichenredders in den Rehmbrook in diesem Jahr umbauen. Die Bürger wurden bisher nicht über diese Planungen informiert. Außerdem ist unklar, ob bzw. wie der Umbau das Probleme der regelmäßigen großflächigen Überflutung sowie die Verschmutzung der südlichen Abflussrinne durch Fremdparker beseitigt.

 

Das städtische Eckgrundstück wird außerdem von einzelnen Grundstückseigentümern aus dem Rehmbrook und der Redderkoppel zur Entsorgung von Gartenabfällen genutzt

 

Der Regionalausschuss Alstertal möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung/zuständige Fachbehörde/Stadtreinigung Hamburg werden aufgefordert:

1)      Die Stadteinigung Hamburg nimmt die südliche Seite des Eichenredders gegenüber den Hausnummern 2-6 in ihr Reinigungsprogramm auf.

2)      Zu prüfen, ob durch Eichenspaltpfähle an der Südseite des Eichenredders das Parken und die damit verbundene Verunreinigung der Abflussrinne verhindert werden kann.

3)      Vor Fertigstellung der endgültigen Planung für den Umbau des Eichenredders in den Rehmbrook stellt das Bezirksamt Wandsbek den Hauseigentümern des Eichenredder 2-6 sowie den Mitgliedern des Regionalausschusses Alstertal die Umbaupläne vor.

4)      Die Aufstellung von je einem Schild „Abfälle abladen verboten“ auf der Süd- und auf der Nordseite des Eckgrundstücks Eichenredder/Rehmkoppel zu prüfen.

 

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