Eichenredder / Ecke Rehmbrook: Sauberkeit und Regenwasserabfluß verbessern Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 30.03.2022 Regionalausschuss Alstertal Ö 5.1
Einleitung:
Der Beginn des östlichen Teils des Eichenredders ist auch für Autos befahrbar und betrifft die Hausnummern 2 bis 6.
Eigentümer der nördlichen Grundstücke sind private Hauseigentümer.
Eigentümer des südlichen Eckgrundstücks mit dem Rehmbrook ist die Stadt Hamburg.
Probleme:
Ein Problem dieses kurzen Straßenstückes ist die bisher unklare Regelung über die Reinigung der beidseitigen Randstreifen.
Den privaten Eigentümern wurde mit Schreiben des Bezirksamtes Wandsbek vom 9.12.2021 mitgeteilt, dass auch dieser Abschnitt zum Geh- und Radweg umgewidmet wurde. Hiernach sind nun die privaten Anlieger für die regelmäßige Reinigung des nördlichen Straßenteils zuständig.
Dieses impliziert, dass die Stadt Hamburg für den regelmäßige Reinigung des südlichen Straßenteils zuständig ist. Die Umsetzung dieser Reinigung hat durch die Stadtreinigung zu erfolgen. Gemäß Webseite der Stadtreinigung soll in solchen Fällen die Reinigung mindestens alle 14 Tage erfolgen. Das erfolgt aber nicht.
Das Bezirksamt Wandsbek will nach der Umwidmung die Einmündung des Eichenredders in den Rehmbrook in diesem Jahr umbauen. Die Bürger wurden bisher nicht über diese Planungen informiert. Außerdem ist unklar, ob bzw. wie der Umbau das Probleme der regelmäßigen großflächigen Überflutung sowie die Verschmutzung der südlichen Abflussrinne durch Fremdparker beseitigt.
Das städtische Eckgrundstück wird außerdem von einzelnen Grundstückseigentümern aus dem Rehmbrook und der Redderkoppel zur Entsorgung von Gartenabfällen genutzt
Der Regionalausschuss Alstertal möge beschließen:
Die Verwaltung/zuständige Fachbehörde/Stadtreinigung Hamburg werden aufgefordert:
1) Die Stadteinigung Hamburg reinigt ab sofort alle 14 Tage die südliche Seite des Eichenredders gegenüber den Hausnummern 2-6.
2) Zu prüfen, on durch Eichenspaltpfähle an der Südseite des Eichenredders das Parken und die damit verbundene Verunreinigung der Abflussrinne verhindert werden kann.
3) Vor Fertigstellung der endgültigen Planung für den Umbau des Eichenredders in den Rehmbrook stellt das Bezirksamt Wandsbek den Hauseigentümern des Eichenredder 2-6 sowie den Mitgliedern des Regionalausschusses Alstertal die Umbaupläne vor.
4) Aufstellung von je einen Schild „Abfälle abladen verboten“ auf der Süd- und auf der Nordseite des Eckgrundstücks Eichenredder/Rehmkoppel
Die Bezirksversammlung möge sich diesem Beschluss anschließen.
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