21-8592

Die Chancen nutzen: Jetzt ein behindertengerechtes WC für den Eichtalpark einplanen Beschluss der Bezirksversammlung vom 01.02.2024 (Drs. 21-8335)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.05.2024
Ö 7.4
30.04.2024
Ö 7.1
29.04.2024
Ö 7.2
18.04.2024
Ö 14.9
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung bittet die Verwaltung, sich gemäß Drucksache 21- 5291 nunmehr sehr

zeitnah für die Schaffung einer WC-Anlage für den Eichtalpark auszusprechen und entsprechend den Bedarf gegenüber der Fachbehörde anzumelden, falls dies nicht bereits erfolgt ist.

 

Die Bezirksversammlung bittet die Verwaltung, den finanziellen Investitionsbedarf für diese öffentliche WC-Anlage im Eichtalpark zu prüfen und dem Ausschuss für Haushalt und Kultur einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten, die Finanzierung seitens des Anteils des Bezirks sicherzustellen.

 

 

Die Finanzbehörde nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Fehlanzeige.

 

Zu 2.:

Der Bau einer öffentlichen Toilettenanlage im Zuge der Sanierung des Objekts „Restaurant zum Eichtalpark“ ist möglich, obgleich diese Maßnahme aus immobilienwirtschaftlicher Sicht nicht zu empfehlen ist.

Diese Einschätzung beruht auf folgenden Gründen: Die voraussichtlichen Kosten für die Maßnahme werden auf rd. 150.000 Euro geschätzt. Der Mieter des Restaurants müsste die öffentliche WC-Anlage mit zusätzlichem Aufwand betreiben. Im Übrigen würde die Mietfläche für die Gastronomie verkleinert; dadurch fiele der Mietzins geringer aus und die Bewirtschaftungskosten des Mieter für die öffentliche WC-Anlage wären zudem von der Miete abzuziehen. Insgesamt stiegen die Investitions- und Finanzierungskosten für das Sanierungsvorhaben für den Bedarfsträger bei sinkenden Mieteinnahmen.

Vor diesem Hintergrund wird für diesen Standort die Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage in dem Objekt „Restaurant zum Eichtalpark“ nicht empfohlen, sondern die Prüfung etwaiger Alternativen außerhalb des Gebäudes angeregt.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Das Bezirksamt verweist zu 1. auf die Stellungnahme der Finanzbehörde zu 2.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n