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Das Ehrenmal an der Poppenbütteler Schleuse - Verantwortung für Pflege und Erhalt des Ehrenmals übernehmen Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.12.2023
Sachverhalt

 

Anlässlich des Volkstrauertages am 17. November 1963 fand im Alstertal in Poppenbüttel, nahe der Poppenbütteler Schleuse am Alsterwanderweg, die Einweihung eines allen Toten gewidmeten Ehrenmals statt. Aus der für diesen Gedenkort entstandenen Initiative von Bürgern, Vereinen, Verbänden, Kirche und Institutionen aus dem Alstertal ging der Verein „Ehrenmal Poppenbüttel von 1963“ hervor, der sich seither um die Pflege des Gedenksteines und der umliegenden Fläche kümmert und die Gedenkveranstaltungen zum jährlichen Volkstrauertag abhält.

 

Der Verein Ehrenmal Poppenbüttel von 1963 hat erklärt (siehe Anlage), dass aufgrund der Altersstruktur seiner Mitglieder und einer rückläufigen Mitgliederzahl auf Dauer nicht mehr in der Lage sein wird, den Unterhalt und die Pflege des Ehrenmals in gewohnter Weise aufrechtzuerhalten. Da das Ehrenmal auf öffentlichem Grund steht und anscheinend zugunsten des Vereins keine Grunddienstbarkeit oder eine andere rechtliche Vereinbarung besteht, wäre es zweckmäßig und sinnvoll, wenn künftig die Stadt Hamburg die Verantwortung und Zuständigkeit für Pflege und Erhalt des Ehrenmals übernimmt.

 

Die Ausrichtung der jährlichen Feierstunde zum Volkstrauertag und ggf. begleitender Veranstaltungen am Ehrenmal an der Poppenbütteler Schleuse würden davon nicht berührt und würden weiter vom Verein Ehrenmal Poppenbüttel v. 1963 durchgeführt. Ggf. könnte diese Funktion auch als Sondernutzungsrecht zugunsten des Vereins in eine zukünftige Vereinbarung aufgenommen werden.

 

Wir möchten uns mit diesem Antrag weiterhin dafür einsetzen, den Menschen im Alstertal an dieser Stelle einen würdigen Platz für die Erinnerungs- und Gedenkkultur ihrer Toten zu bewahren.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Alstertal als Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten,

  1. fortan die Verantwortung und Zuständigkeit für Pflege und Erhalt des Ehrenmals an der Poppenbütteler Schleuse zu übernehmen und dauerhaft ein würdiges Erscheinungsbild zu gewährleisten,
  2. zu prüfen, ob dem Verein Ehrenmal Poppenbüttel von 1963 ein Sondernutzungsrecht für die Ausrichtung der jährlichen Feierstunde zum Volkstrauertag und ggf. begleitender Veranstaltungen am Ehrenmal an der Poppenbütteler Schleuse begründet werden kann und dies, im Falle einer positiven Prüfung, mit dem Verein zu vereinbaren.

 

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