21-8810

Das Ehrenmal an der Poppenbütteler Schleuse - Verantwortung für Pflege und Erhalt des Ehrenmals übernehmen Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.12.2023 (Drs. 21-8065.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.05.2024
Ö 6.3
07.05.2024
Ö 6.3
18.04.2024
Ö 14.26
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten,

1. fortan die Verantwortung und Zuständigkeit für Pflege und Erhalt des Ehrenmals an der Poppenbütteler Schleuse zu übernehmen und dauerhaft ein würdiges Erscheinungsbild zu gewährleisten,

2. zu prüfen, ob dem Verein Ehrenmal Poppenbüttel von 1963 Sondernutzungsrechte für die Ausrichtung der jährlichen Feierstunde zum Volkstrauertag und ggf. begleitender Veranstaltungen am Ehrenmal an der Poppenbütteler Schleuse begründet werden können und dies, im Falle einer positiven Prüfung, mit dem Verein zu vereinbaren.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

Die Pflege wird in Abstimmung mit dem Verein durch das Bezirksamt Wandsbek Fachamt Management des öffentlichen Raumes - Stadtgrün übernommen.

 

Zu 2.

Die Ausrichtung einer jährlichen Feierstunde kann im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis über einen Sondernutzungsantrags, der an die Grünaufsicht in Wandsbek zu stellen ist, erfolgen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.