20-7136.1

Bushaltestelle Bramfelder Dorfplatz ohne Unterstand bis mindestens 2021

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Mit Drucksache 20-6943.1 wird mitgeteilt, dass kein Unterstand für die Bushaltestelle Bramfelder Dorfplatz vorgesehen ist.

Hintergrund sei der zu schmale Gehweg und die Planungen der Verlegung der Haltestelle im Rahmen der U5-Planungen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation 11.04.2019

1.) Wurde bereits die Einrichtung eines Unterstandes ohne Seitenwände geprüft (siehe dazu auch Drucksache 20-6716.1 der Bezirksversammlung Wandsbek)?

2.) Besteht die Möglichkeit in diesem Bereich ein Unterstand ohne Seitenwände zu errichten?

  1. Wenn ja, wann ist eine Umsetzung möglich?
  2. Wenn nein, warum nicht?

Zu 1. und 2.:

Die Aufstellung eines Fahrgastunterstandes wurde geprüft. Die gebotenen Sicherheitsabstände zum Radweg können nicht eingehalten werden und sind daher nicht genehmigungsfähig. Es fehlt die Zustimmung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Da Fahrgastunterstände ohne Seitenscheiben nur sehr begrenzt Wetterschutz bieten, werden sol-che nur in Ausnahmefällen installiert. Jeder Standort wird einzeln geprüft. Am Bramfelder Dorf-platz sind gegebenenfalls alternative Standorte für einen Fahrgastunterstand nach dem Bau der U5 möglich. An der Haltestelle „Ellernreihe Mitte“ fehlen dagegen Alternativen. Aus diesem Grun-de und aufgrund der hohen Anzahl an Einsteigenden wird an der Haltestelle „Ellernreihe Mitte“ ein „Fahrgastunterstand ohne Seitenscheibe“ bautechnisch geprüft und gegebenenfalls umgesetzt.

Mit Baubeginn der U5 wird der gesamte Bereich am Bramfelder Dorfplatz umgestaltet. Erfah-rungsgemäß ist im Rahmen so umfangreicher Baumaßnahmen mit Fahrspurverschwenkungen, Baustelleneinrichtungsflächen und Umleitungen des Busverkehrs zu rechnen. Die Ausweisung eines Standorts für einen Fahrgastunterstand wäre somit absehbar nicht dauerhaft.Daher wird erst nach dem Umbau des Dorfplatzes erneut geprüft werden, ob ein Fahrgastunterstand an besagtem Standort möglich ist. Im Übrigen siehe Drs. 20-6943.1.

Anhänge

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