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Bushaltestelle Bramfelder Dorfplatz (Heukoppel) - Warum fehlt ein Unterstand?

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Anwohner haben sich an die CDU-Fraktion Wandsbek gewandt, mit Bitte einen Unterstand für die Haltestelle Bramfelder Dorfplatz zu schaffen. Insbesondere in Anbetracht, dass in diesem Bereich gerade die neue Bramfelder Dorfpassage fertig gestellt worden ist, sollte auch ein Unterstand angeboten werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation        12.02.2019

1.) Warum weist die o.g. Haltestelle keinen Unterstand auf?

2.) Ist die Erstellung eines Unterstandes geplant?

3.) Wann wurde die Installierung eines Unterstandes geprüft und mit welchem Ergebnis?

Zu 1. bis 3.:

Bereits im Jahr 2011 wurde ein Antrag auf Sondernutzung zur Installation eines Fahrgastunterstandes an der Haltestelle geprüft und genehmigt. Der Aufbau wurde jedoch zurückgestellt, da

damals das bestehende Autohaus dahinter Baumaßnahmen durchführen wollte und der Fahrgastunterstand für diese ein Hindernis dargestellt hätte. Anschließend wurde der Aufbau wegen

des geplanten Umbaus des Dorfplatzes / Herthastraße / Marktplatz zurückgestellt.

Derzeit bestehen weiterhin mehrere Gründe, die gegen den Aufbau eines Unterstandes an der

Haltestelle sprechen:

Der öffentliche Gehweg zwischen dem Neubau der HASPA und dem vorhandenen Radweg ist

mit rund 2,5 Meter zu knapp bemessen, um einen Fahrgastunterstand aufstellen zu können. Die

geforderten Gehwegbreiten könnten nicht eingehalten werden. Mit dem für das Jahr 2021 geplanten Baubeginn des U5 - Abschnitt Ost wird in diesem Zusammenhang die Buslinienführung

am Bramfelder Dorfplatz verändert. Die Busse enden und kehren nach bisherigem Stand voraussichtlich weiter östlich. Vor dem Hintergrund der geplanten Veränderungen am Bramfelder

Dorfplatz und dem Verhältnis zu den langen Vorlaufphasen, die für die Beantragung und Installation eines Fahrgastunterstandes notwendig sind, ist vorerst kein Unterstand geplant.

Sollte sich die Sachlage ändern, wird der Fall neu betrachtet.

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