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Blei im Trinkwasser: Wie viele Bleileitungen gibt es in Wandsbek noch? Kleine Anfrage vom 04.09.2026

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Seit Ablauf des 12. Januar 2026 müssen Trinkwasserleitungen oder Teilstücke aus Blei grundsätzlich entfernt oder stillgelegt sein.Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer hatten zweieinhalb Jahre Zeit, alte Leitungen auszutauschen oder stillzulegen. Blei ist giftig, reichert sich im Körper an und kann Blutbildung, Nieren und Nervensystem schädigen; besonders gefährdet sind Säuglinge, Kleinkinder und Schwangere. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Zuständig für die Überwachung ist das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.

Nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts vom 31. August 2026 liegen dem Bezirksamt Bergedorf sieben Monate nach Ablauf der gesetzlichen Frist keine belastbaren Angaben oder Schätzungen darüber vor, wie viele Bleileitungen dort noch vorhanden sind.Flächendeckende Kontrollen finden demnach nicht statt.Auch Wandsbek verfügt über einen erheblichen Bestand an Gebäuden aus der Zeit vor 1973, in denen Bleileitungen verbaut sein können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. In wie vielen Gebäuden im Bezirk Wandsbek sind nach Kenntnis des Bezirksamtes noch Trinkwasserleitungen oder Leitungsteile aus Blei vorhanden? Falls hierzu keine Angaben oder Schätzungen möglich sind: Worauf ist dies zurückzuführen?
  1. Auf welcher Datengrundlage beruhen die Erkenntnisse des Bezirksamtes, und werden bekannte Bleileitungen systematisch erfasst?
  1. Wie viele Hinweise auf Bleileitungen sind seit Juni 2023 beim Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt eingegangen? Bitte nach Jahren und Quellen aufschlüsseln und angeben, wie viele davon seit dem 12. Januar 2026 eingegangen sind.
  1. In welcher Form und in welchem Turnus tauscht sich das Bezirksamt mit HAMBURG WASSER über bekannte Bleileitungen und bleierne Hausanschlüsse aus?
  1. Wie viele Prüfverfahren, ordnungsrechtliche Anordnungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren hat das Bezirksamt seit dem 12. Januar 2026 eingeleitet, und mit welchem Ergebnis?
  1. hrt das Bezirksamt eigene, anlassunabhängige Kontrollen durch oder wird es ausschließlich auf Hinweise Dritter hin tätig? Wie bewertet es die Wirksamkeit dieses Vorgehens?
  1. Wie viele Anträge auf Fristverlängerung nach § 17 Absatz 3 TrinkwV beziehungsweise Absatz 3 TrinkwV wurden im Bezirk gestellt, wie viele wurden bewilligt und für welchen Zeitraum?
  1. Wie kontrolliert das Bezirksamt, dass betroffene Mieterinnen und Mieter entsprechend § 17 Absatz 5 TrinkwV informiert werden? Welche Informations- und Beratungsangebote bestehen für Betroffene?
  1. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um bestehende Wissenslücken zu schließen, und in welchem Zeitrahmen?
  1. In welchen vom Bezirksamt Wandsbek genutzten oder bewirtschafteten Gebäuden sind noch Trinkwasserleitungen oder Leitungsteile aus Blei vorhanden? Welche Maßnahmen wurden oder werden dort jeweils zu deren Entfernung oder Stilllegung ergriffen?
Lokalisation Beta

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