Bleirohre in Bergedorf Umsetzungsstand der Austauschpflicht und Schutz von Mieter*innen
Letzte Beratung: 28.05.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.7
Große Anfrage
der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs - Fraktion Die Linke
Mit der novellierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV, in Kraft seit 23. Juni 2023) gilt seit dem 12. Januar 2026 ein vollständiges Verbot von Bleileitungen in Trinkwasserinstallationen. Eigentümer*innen waren zum Austausch oder zur Stilllegung verpflichtet, bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Bundesweit sind noch rund 38.000 Gebäude betroffen – überwiegend Altbauten vor 1973, besonders in Norddeutschland. Der Bezirk Bergedorf verfügt über einen erheblichen Altbaubestand.
Das Ende der Übergangsfrist bedeutet nicht, dass das Problem gelöst ist. Gerade in Bergedorf mit seinem Altbaubestand ist davon auszugehen, dass noch nicht alle Leitungen ausgetauscht wurden. Mieter*innen – besonders einkommensschwache Haushalte – sind auf handelnde Vermieter*innen und aktive Behörden angewiesen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Wie viele Gebäude im Bezirk Bergedorf verfügen nach Kenntnis des Bezirksamtes noch über Bleileitungen und in welchen Stadtteilen ist die Betroffenheit besonders hoch?
2. Wie viele Meldungen über festgestellte Bleileitungen sind seit Juni 2023 beim Bezirksamt eingegangen?
3. Sind alle öffentlichen Gebäude im Bezirk – insbesondere Schulen und Kitas – überprüft und ggf. saniert worden? Wenn nein: Warum nicht und wann wird dies geschehen?
4. Wie kontrolliert das Bezirksamt die Einhaltung der Austauschpflicht bei privaten Eigentümer*innen und wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden seit dem 12. Januar 2026 eingeleitet?
5. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um Mieter*innen aktiv über ihr Recht auf bleifreies Trinkwasser zu informieren?
6. Welche Förderangebote stehen Eigentümer*innen für den Rohraustausch zur Verfügung, und wie werden diese im Bezirk kommuniziert?
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