22-1819

Beleuchtung Fußgängerüberweg Brockdorffstraße zwischen Pidder-Lüng-Weg und Heidegängerweg Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 02.07.2025 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.4

Sachverhalt

Der Fußgängerüberweg (umgangssprachlich Zebrastreifen) in der Straße Brockdorff-straße zwischen Pidder-Lüng-Weg und Heidegängerweg ist lediglich durch eine ca. drei Meter entfernte Straßenlaterne beleuchtet.

Eine unzureichende oder ungünstig ausgerichtete Beleuchtung kann die Sichtbarkeit von querenden Fußgängern erheblich beeinträchtigen und damit ein erhöhtes Unfall-risiko darstellen.

Die R-FGÜ 2001 (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) und die DIN EN 13201 (Technische Regel für die Straßenbeleuchtung) legen klare Anforderungen an die Beleuchtung von Fußgängerüberwegen fest. Demnach sollte:

  • Der Fußgängerüberweg eine deutlich höhere Beleuchtungsstärke als die Umgebung aufweisen (mindestens 30 Lux),
  • Die Beleuchtung so ausgerichtet sein, dass Fußgänger aus der Perspektive der Fahrzeugführenden frühzeitig und deutlich erkennbar sind,
  • Die Lichtquelle unabhängig von der allgemeinen Straßenbeleuchtung sein, um eine optimale Kontrastwirkung zu erzielen.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, die Beleuchtung des Fußgängerüberwegs (FGÜ) in der Brockdorffstraße zwischen Pidder-Lüng-Weg und Heidegängerweg zu überprüfen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit und Verkehrssicherheit durchzuführen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die Beleuchtung den Anforderungen der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sowie der DIN EN 13201 (Technische Regel für die Straßenbeleuchtung) entspricht.

Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah über das Ergebnis zu informieren.

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Lokalisation Beta
Brockdorffstraße Pidder-Lüng-Weg Heidegängerweg
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