22-1336

Beleuchtung Fußgängerüberweg Doberaner Weg Höhe Boytinstraße Beschluss der Bezirksversammlung vom 20.02.2025 (Drs. 22-1017.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 15.05.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.9

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung wird gebeten, die Beleuchtung des Fußngerüberwegs (FGÜ) am Doberaner Weg auf Höhe der Boytinstraße zu überprüfen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit und Verkehrssicherheit durchzuführen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob

die Beleuchtung den Anforderungen der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußngerüberwegen (R-FGÜ 2001) sowie der DIN EN 13201 (Technische Regel für die Straßenbeleuchtung) entspricht.

Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah über das Ergebnis zu informieren.

Das Polizeikommissariat 382, als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde nimmt zu der o.a. Beschlussempfehlung folgendermaßen Stellung:

1.Erörterungsgegenstand

Der im Betreff genannte Fußngerüberweg (FGÜ) sei lediglich mit einer Straßenlaterne beleuchtet. Eine unzureichende oder ungünstig ausgerichtete Beleuchtung könne die Sichtbarkeit von querenden zu Fuß Gehenden erheblich beeinträchtigen und damit ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen. Die R-FGÜ 2001 (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußngerüberwegen) und die DIN EN 13201 (Technische Regel für die Straßenbeleuchtung) legten klare Anforderungen an die Beleuchtung von Fußngerüberwegen fest. Demnach sollte:

Der Fußgängerüberweg eine deutlich höhere Beleuchtungsstärke als die Umgebung aufweisen (min­destens 30 Lux),

Die Beleuchtung so ausgerichtet sein, dass Fußgänger aus der Perspektive der Fahrzeugführenden frühzeitig und deutlich erkennbar sind,

Die Lichtquelle unabhängig von der allgemeinen Straßenbeleuchtung sein, um eine optimale Kontrast­wirkung zu erzielen.

2. Vorbemerkung

Eine persönliche Anschauung durch den Unterzeichner bestätigen den Eindruck des unzureichend beleuchteten Zustands des genannten Fußngerüberwegs.

Eine in der 13. KW von Mitarbeitenden der Abteilung Prävention und Verkehr des Polizeikommissariat 38 durchgeführte Erhebung sog. Querungszahlen und der Kraftfahrzeugverkehrsstärke bestätigte die Erforderlichkeit des Erhalts des FGÜ.

3. Stellungnahme und Schlussbemerkung

Die Vorgaben der R-FGÜ 2001 und der DIN 13201 erscheinen bei der Beleuchtung des genannten FGÜ nicht erfüllt. Querende Fußnger könnten bei Dunkelheit von herannahenden Fahrzeugen u.U. nicht rechtzeitig erkannt werden. Insbesondere im Hinblick auf eine Lage des FGÜ in Kurvenlage könnte dies in Kombination zu gefährlichen Situationen für querende Fußnger führen. Dieser Umstand wurde dem Unternehmen Hamburger Verkehrsanlagen (HHVA), am 14.02.2025, von der Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 38, unter dem Aktenzeichen 038/6V/108778/2025, mitgeteilt. Erst später erfolgte der o.a. Einwand der BVM, der die Erforderlichkeit des FGÜ in Frage stellte, wonach die Erhebung der Querungszahlen und der Kraftfahrzeugverkehrsstärke in der 13. KW folgte und die Erforderlichkeit des Erhalts des FGÜ bestätigte.

Inzwischen teilte die HHVA GmbH mit, dass der FGÜ nach R-FGÜ 2001 umgebaut werde, dies aufgrund eines nicht unerheblichen Aufwandes zunächst projektiert werden müsse und daher noch kein Bautermin genannt werden könne.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
15.05.2025
Ö 14.9
Lokalisation Beta
Doberaner Weg Boytinstraße Rahlstedt

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.