Bebauungsplanverfahren Wandsbek 79 Lengerckestieg - Zustimmung zur Feststellung
Den Bereich nördlich und südlich des Lengerckestiegs, der bisher überwiegend für Lagerflächen und von Gewerbebetrieben genutzt wurde, identifizierte das Gutachten zur Qualifizierung des Wandsegrünzuges von 2010 als Potenzialfläche für eine mehrgeschossige Wohnbebauung. Im Rahmen des vom Immobilienmanagement der Finanzbehörde 2011 durchgeführten „Wettbewerbs der Ideen“ wurde dieser Vorschlag aufgegriffen.
Auch in Anbetracht des aktuellen Wohnungsbedarfs sollen durch den Bebauungsplan auf bisher formell als Grün- und Erholungsflächen festgesetzten Flächen zwischen Lengerckestraße, Kirchhofstraße, Wandsbeker Allee nördlich der Wandse die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von etwa 150 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau geschaffen werden. Mit den mit diesem Bebauungsplan ermöglichten neuen Wohnungen kann ein bedeutsamer Beitrag zum Wohnungsbau im Bezirk Wandsbek geleistet werden. Vorgesehen ist im Rahmen der Realisierung des Wohnungsbaus ein Anteil von mindestens 30 % öffentlich geförderten Wohnungen, der vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) kaufvertraglich gesichert werden soll.
Durch den vorgesehenen Wohnungsbau wird das Wohnen in zentraler Lage und direkter Nachbarschaft zum Wandsegrünzug möglich. Zudem sollen Flächen zur Weiterentwicklung des Wandsegrünzugs planungsrechtlich gesichert werden. In einem ausreichend breiten Streifen zwischen Wohnbebauung und der Wandse soll die Möglichkeit der Verlagerung des Wandse-Wanderweges von der Süd- auf die Nordseite der Wandse geschaffen werden. Durch die Schaffung einer direkteren Wegeverbindung wird der Wandsegrünzug in diesem Abschnitt entsprechend seiner Bedeutung als einer der Hauptgrünzüge des Bezirks gestärkt und funktional aufgewertet.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs sind drei Stellungnahmen eingegangen. Der Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung) hat am 24.06.2016 den Abwägungsvorschlägen zugestimmt.
Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs erforderlich machen.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Wandsbek 79 zuzustimmen und eine positive Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung zu geben.
- Entwurf des Bebauungsplans Wandsbek 79
(Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung)
- Auswertung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung (Abwägungsvorschlag der Verwaltung)
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