20-3002.1

Bebauungsplanverfahren Wandsbek 79 – Lengerckestieg -Zustimmung zur Feststellung Beschlussvorlage des Planungsausschuss

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Die ursprüngliche Beschlussvorlage (Drs. 20-3002) wurde im Planungsausschuss am 05.07.2016 ergänzt um die Bitte um Kenntnisnahme der parallelen Flächennutzungsplan-Änderung sowie um eine Ausnahmeregelung in § 2 Absatz 3 der Verordnung. Verordnungstext und Begründung wurden entsprechend angepasst.

 

-          Der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Wandsbek 79 wurde mit der Ergänzung in § 2 Nummer 3 der Verordnung mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, GRÜNEN-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Liberalen Fraktionsgemeinschaft, bei Gegenstimme der CDU-Fraktion.

 

  1. Anlass der Planaufstellung

 

Den Bereich nördlich und südlich des Lengerckestiegs, der bisher überwiegend für Lagerflächen und von Gewerbebetrieben genutzt wurde, identifizierte das Gutachten zur Qualifizierung des Wandsegrünzuges von 2010 als Potenzialfläche für eine mehrgeschossige Wohnbebauung. Im Rahmen des vom Immobilienmanagement der Finanzbehörde 2011 durchgeführten „Wettbewerbs der Ideen“ wurde dieser Vorschlag aufgegriffen.

 

Auch in Anbetracht des aktuellen Wohnungsbedarfs sollen durch den Bebauungsplan auf bisher formell als Grün- und Erholungsflächen festgesetzten Flächen zwischen Lengerckestraße, Kirchhofstraße, Wandsbeker Allee nördlich der Wandse die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von etwa 150 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau geschaffen werden. Mit den mit diesem Bebauungsplan ermöglichten neuen Wohnungen kann ein bedeutsamer Beitrag zum Wohnungsbau im Bezirk Wandsbek geleistet werden. Vorgesehen ist im Rahmen der Realisierung des Wohnungsbaus ein Anteil von mindestens 30 % öffentlich geförderten Wohnungen, der vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) kaufvertraglich gesichert werden soll.

 

Durch den vorgesehenen Wohnungsbau wird das Wohnen in zentraler Lage und direkter Nachbarschaft zum Wandsegrünzug möglich. Zudem sollen Flächen zur Weiterentwicklung des Wandsegrünzugs planungsrechtlich gesichert werden. In einem ausreichend breiten Streifen zwischen Wohnbebauung und der Wandse soll die Möglichkeit der Verlagerung des Wandse-Wanderweges von der Süd- auf die Nordseite der Wandse geschaffen werden. Durch die Schaffung einer direkteren Wegeverbindung wird der Wandsegrünzug in diesem Abschnitt entsprechend seiner Bedeutung als einer der Hauptgrünzüge des Bezirks gestärkt und funktional aufgewertet.

 

 

  1. Planungsdaten

 

  •         Einleitungsbeschluss des Planungsausschusses               19.06.2012
  •         Öffentliche Plandiskussion               13.08.2012
  •         Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens              16.10.2012
  •         Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange              08.09.2015
  •         Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung)              23.10.2015
  •         Beschluss des Planungsausschuss über die öffentliche Auslegung               01.12.2015
  •         Öffentliche Auslegung               18.04. - 19.05.2016
  •         Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung)              24.06.2016

 

  1. Öffentliche Auslegung

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs sind drei Stellungnahmen eingegangen. Der Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung) hat am 24.06.2016 den Abwägungsvorschlägen zugestimmt.

Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs erforderlich machen.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten,

  • den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung sowie
  • der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs zuzustimmen und
  • die Änderung des Flächennutzungsplans zur Kenntnis zu nehmen.

 

Anhänge

-       Entwurf des Bebauungsplans Wandsbek 79
(Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung)

-       Auswertung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung

(Abwägungsvorschlag der Verwaltung)

-       Flächennutzungsplan-Änderung F02/13