20-1884.1

Bebauungsplanverfahren Wandsbek 79 - Lengerckestieg - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprünglich Beschlussvorlage (Drs. 20-1884) im Planungsausschuss am 10.11.2015 vertagt und von der Verwaltung wie folgt überarbeitet:

  • Ausschluss der Errichtung von Gebäuden im Bereich des Grundwassers
    (zusätzliche Festsetzung mit § 2 Nummer 3 der Verordnung) sowie Anpassung der Festsetzung zu Garagengeschossen (siehe § 2 Nummer 7)
  • Anpassung der Festsetzungen zur Dachflächennutzung für Solaranlagen und Anpassung der Festsetzung zur Dachbegrünung (siehe § 2 Nummern 11 und 16)
  • entsprechende Ergänzungen und Anpassungen in der Begründung.

 

  1. Anlass der Planaufstellung

Die Flächen nördlich und südlich des Lengerckestieges wurden im städtebaulich-landschaftsplanerischen Gutachten zur Qualifizierung des Wandsegrünzuges (2010) als Flächenpotenzial für den Wohnungsbau ermittelt. Im Rahmen des sogenannten Ideenträgerwettbewerbs der Finanzbehörde (2011) wurden die städtischen Flächen nördlich der Straße Lengerckestieg einem Investor anhand gegeben. Im Jahr 2012 leitete das Bezirksamt das Bebauungsplanverfahren ein. Die Flächen südlich der Straße Lengerckestieg sind sowohl in städtischer wie in privater Hand. Die Grundstücke der privaten Einzeleigentümer wurden durch Wohnungsbauunternehmen in der Zwischenzeit angekauft bzw. ihr Ankauf vorbereitet.

 

Das dem Bebauungsplanentwurf zu Grunde gelegte städtebauliche Konzept reagiert insbesondere auf die Lage des Plangebietes am Ring 2 und schafft durch eine weitestgehend geschlossene Hofbebauung, die den Lengerckestieg überspannt, eine von den Immissionen des Straßenverkehrs und des gegenüberliegenden Busbetriebshofs abgewandte ruhige Hofseite. In der mehrgeschossigen Wohnbebauung sind im Erdgeschoss Flächen für Kinderbetreuungseinrichtungen vorgesehen. Das vorhandene zehngeschossige Wohngebäude wird planungsrechtlich nachvollzogen. Die Wohnbebauung im Südwesten des Plangebietes wendet sich mit ihrem Hof dem Wandse-Grünzug zu.

 

Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers und einer bekannten Grundwasserverunreinigung in Teilbereichen des Plangebietes ermöglichen die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs, dass anstelle einer Tiefgarage ein oberirdisches Garagengeschoss zugelassen werden kann. Damit sollen Eingriffe in das Grundwasser vermieden werden. Die Festsetzungen zur Gebäudehöhe ermöglichen entlang des Ring 2 bis zu sieben Geschosse, entlang der Wandse bis zu sechs Geschosse, wobei die zurückgestaffelten obersten Geschosse entlang der Wandse und zum Lengerckestieg den Höheneindruck verringern.

 

Aufgrund der das Plangebiet unterirdisch kreuzenden U-Bahnlinie U1 ist eine Festsetzung zum Erschütterungsschutz der Wohngebäude erforderlich.

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs sichern außerdem Flächen des Wandse-Grünzuges als öffentliche Grünflächen und ermöglichen optional eine Führung des Wandsewanderweges auch auf der Nordseite des Gewässers. Darüber hinaus sollen die verbleibenden öffentlichen Grünflächen entlang der Wandsbeker Allee (Ring 2) als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme für die Neubebauung nach landschaftspflegerischen Gesichtspunkten neu gestaltet werden.

 

Über die Grundstückskaufverträge zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Wohnungsbauunternehmen sollen ein Anteil von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau, der Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Durchführung eines konkurrierenden qualifizierenden Verfahrens (Wettbewerb bzw. Gutachterverfahren) für die Neubebauung gesichert werden.

 

Der Flächennutzungsplan wird für das Plangebiet und westlich anschließende Flächen (nördlich der Wandse, bis Stormarner Straße) im Parallelverfahren geändert. Dabei soll die Darstellung als gemischte Baufläche in Wohnbaufläche geändert werden.

 

  1. Behördenbeteiligung

Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.

 

  1. Planungsdaten

Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss              19.06.2012

Öffentliche Plandiskussion              13.08.2012

Beschluss des Planungsausschusses über Fortführung des Verfahrens              16.10.2012

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange              08.09.2015

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung)              23.10.2015

 

  1. Öffentliche Auslegung

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wird voraussichtlich im Januar 2016 stattfinden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

-          der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Wandsbek 79 zuzustimmen und

-          die Änderung des Flächennutzungsplans zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Anhänge

-          Bebauungsplan-Entwurf Wandsbek 79
(Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung)

-          Entwurf der Flächennutzungsplanänderung F02/13
(Übersichtskarte, 3er-Blatt, Beiblatt, Beschluss und Begründung)