Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 134 - Rahlstedter Feldmark - Zustimmung zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes (Auslegung)
1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung
Durch den Bebauungsplan Rahlstedt 134 soll die Kulturlandschaft der Rahlstedter Feldmark planungsrechtlich gesichert werden. Im Zuge der interkommunalen Entwicklung von Gewerbeflächen südlich und nördlich der Stapelfelder Straße in Hamburg-Rahlstedt bzw. der Kreisstraße (K 107) im angrenzenden Kreis Stormarn des Bundeslandes Schleswig-Holstein haben das Bezirksamt Wandsbek und die Gemeinde Stapelfeld das Entwicklungskonzept „Landschaftsaufbau Große Heide“ im Jahre 2018 als Leitbild erstellt. Ziel des Entwicklungskonzeptes ist es, den umgebenden Landschaftsraum zwischen Wandsbek, Stapelfeld und Barsbüttel für Erholung und Naturschutz zu sichern, aufzuwerten und zu stärken. Mit dem Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 134 sollen die betroffenen Rahlstedter Flächen im Sinne des Leitbildes planungsrechtlich gesichert werden. Durch im Wesentlichen freiraumbezogene Festsetzungen zu Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Flächen für den Wald sowie Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft wird die Landschaft im Raum Rahlstedt wird den Entwicklungszielen planungsrechtlich nachgekommen.
Die bestehenden Reiterhöfe am östlichen Ende des Schimmelreiterweges werden wegen ihrer Bedeutung in der Landschaftsstruktur planungsrechtlich gesichert und deren weitere Entwicklung innerhalb eines gesetzten Rahmens ermöglicht. Im Übrigen bestehen für den Planungsraum keine baulichen Entwicklungsziele.
2. Behördenbeteiligung
Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.
3. Planungsdaten
Einleitung des Planungsausschusses 15.05.2018
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 25.06.2018 und 03.06.2019
Beschluss des Planungsausschuss über Fortführung des Verfahrens 03.09.2019
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 18.04. - 24.05.2023
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 16.10.2023
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wird voraussichtlich im Februar 2024 stattfinden.
Der Planungsausschuss wird gebeten, der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Auslegung) des Bebauungsplan-Entwurfs Rahlstedt 134 zuzustimmen.
Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 134 (Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung)