Bebauungsplan Rahlstedt 132 - Stellau - Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) - Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Letzte Beratung: 04.03.2025 Planungsausschuss Ö 5.4
Gegen den am 29.03.2023 (HmbGVBl. Nr. 13 S. 124) in Kraft getretenen Bebauungsplan Rahlstedt 132 wurde eine Normenkontrollklage beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) eingereicht. Das OVG hat in einem Termin zur mündlichen Verhandlung am 04.03.2025 entschieden, dass der Bebauungsplan Rahlstedt 132 rechtsfehlerhaft ist und unwirksam wird.Zum einen hätte die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung demnach nicht nach § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt werden dürfen, sondern wäre nochmals nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen gewesen. Zum anderen wurde der Umfang der festgesetzten öffentlichen Grünflächen nicht hinreichend und somit rechtsfehlerhaft abgewogen.
Es wird daher seitens der Verwaltung empfohlen, mit unveränderter städtebaulicher Zielsetzung gemäß Drs. 21-6527.1 zur Behebung der vom OVG festgestellten Fehler ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB mit „Wiedereinstieg“ in den Verfahrensschritt der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Nach Abschluss des ergänzenden Verfahrens kann der Bebauungsplan Rahlstedt 132vorbehaltlich der Abwägung rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Aufgrund der Terminlage zwischen mündlicher Verhandlung und Sitzungstermin des Planungsausschusses sowie der Absicht der Verwaltung, die festgestellten Mängel baldmöglichst zu heilen, erfolgt die Beschlussvorlage als Tischvorlage.
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 27.06.2017
Aufstellungsbeschluss 16.04.2019
Öffentliche Plandiskussion 03.06.2019
Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 11.06.2019
Veränderungssperre zum Bebauungsplan Rahlstedt 132 (in Kraft) 04.04.2020
Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange 08.12.2020 - 19.01.2021
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 22.10.2021
Verlängerung der Veränderungssperre (in Kraft) 30.03.2022
Zustimmung zur öffentlichen Auslegung 14.06.2022
Öffentliche Auslegung 09.11. - 09.12.2022
Eingeschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung 27.12.2022 - 16.01.2023
Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) 06.01.2023
Feststellung des Bebauungsplans Rahlstedt 132 21.03.2023
Veröffentlichung im HmbGVBl. 28.03.2023
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Bebauungsplan wird voraussichtlich im April / Mai 2025 stattfinden.
Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange werden über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB informiert.
Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Entscheidungsgründe des OVG mögliche Überarbeitungsbedarfe in Planbild, Verordnung und Begründung des Bebauungsplanes prüfen und vor Veröffentlichung (öffentlicher Auslegung) des Bebauungsplanentwurfes umsetzen.
Es können sich insbesondere Anpassungen der Planung hinsichtlich der Dimensionierung der vorgesehenen öffentlichen Grünanlage in Planbild, Verordnung und Begründung ergeben.
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Der Planungsausschuss wird gebeten,
a) der Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan Rahlstedt 132 und
b) der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes Rahlstedt 132 im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB
zuzustimmen.
- Am 29.03.2023 in Kraft getretene Fassung der Planzeichnung und Verordnung des Bebauungsplans Rahlstedt 132
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