Baumfällarbeiten im Winter 2023-2024 - Parkanlagen, Kleingärten, Spielplätze
In der Anlage (Liste) sind die zum Erhalt der Verkehrssicherheit notwendigen Baumfällungen in Parkanlagen, Kleingärten und auf Spielplätzen für Herbst/Winter 2023/2024 aufgeführt.
Insgesamt müssen 288 Bäume, die der Baumschutzverordnung unterliegen, zur Gefahrenabwehr und dem Erhalt der Verkehrssicherheit gefällt werden. 68 % der Bäume sind abgestorben, im Absterben begriffen oder krank (Pilzbefall, Morschung, etc). 20 % der Bäume haben einen extremen Schrägstand oder sind aus anderen Gründen umsturz- oder bruchgefährdet. 12 % der Bäume müssen zur Pflege des Bestandes von großen gesunden Bäumen (vorwiegend Engstand) gefällt werden.
Die Liste bildet den Kontrollstand bis Mitte November 2023 ab. Es kann zu notwendigen Ergänzungen kommen, da die Kontrollen ganzjährig durchgeführt werden.
Es ist geplant mit den Fällarbeiten Mitte Dezember 2023 zu beginnen, um die Arbeiten bis zum 28. Februar 2024 abzuschließen. Aufräumarbeiten sollen Ende März 2024 beendet werden.
Beschluss:
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.